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23.8.2010
Street View: Widerspruchsrecht, Gesetzesentwurf & weitere
Belanglosigkeiten der Diskussion |
Letzte Woche gab es zu Street
View einen
seriösen und und einen
unseriösen Beitrag. Heute mal (fast) ohne
Polemik, auch wenn das Thema weiterhin dazu einlädt. Hier
die Entwicklungen dieser Woche im Überblick:
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Die Bundesregierung wird den von
Hamburg initiierten und letztlich vom Bundesrat
vorgelegten Gesetzentwurf zu Google Street View vorerst
nicht weiter verfolgen. Bundesinnenminister Thomas de
Maizière möchte einen grundlegenderen Ansatz wählen und
das Thema Geodatenschutz insgesamt angehen. Nächster
Schritt dürfte hier ein Gespräch am 20.9.2010 sein, in
dem das Ministerium die Angelegenheit mit betroffenen
Unternehmen wie Microsoft und Google, sowie mit Daten-
und Verbraucherschützern besprechen möchte.
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Die Bundesländer wiederum sind
über die bislang geringe Entschlussfreudigkeit des
Bundes enttäuscht. Der Hamburger Justizsenator Till
Steffen sagte der Süddeutschen Zeitung. "Die
Bundesregierung ist mit ihrer Verweigerungshaltung
auf dem Irrweg .... Der (Bundesrats-)Entwurf ist
keine Lex Google, sondern erfasst alle Dienste, die
in ähnlicher Form Geodaten im Internet anbieten."
Kritik kam ferner von Bayerns Justizministerin Beate
Merk und dem rheinland-pfälzischen Innenminister
Karl Peter Bruch (Heise).
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Interessant auch eine Debatte zu den
Äußerungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen beim
Google Watch Blog. Dieser war danach gefragt worden,
worum ähnliche Dienste wie z.B. sightwalk aus
datenschutzrechtlicher Sicht anders beurteilt werden und
sich die Datenschützer anscheinend auf Google
eingeschossen haben.
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Seit ein paar Tagen hat Google ein
Online-Formular
für den Widerspruch von Eigentümern und Mietern
veröffentlicht. Das
Widerspruchsrecht bezieht sich nicht auf juristische
Personen. Pech für eine Wohnungsgesellschaft (TAZ).
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Google macht alles
transparenter, nur nicht die eigene Firmenpolitik ...
Bundesverbraucherministerin
Ilse Aigner hat Google gegenüber der "Rheinischen Post"
zu mehr Offenheit aufgefordert. "Seit Monaten häufen
sich die Widersprüche gegen Street View. Aber wir haben
noch immer keine Angaben darüber, wie viele Schreiben
von Bürgerinnen und Bürgern aus Deutschland bisher bei
Google eingegangen sind." Und, welchen Unterschied
soll die Zahl machen?
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Die zunächst angekündigte Frist von
vier Wochen für einen Widerspruch wurde bis zum
15.10.2010 verlängert. Philipp Schindler, Chef von
Google Europa dazu: "Wir möchten damit den Bürgern,
die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Häuser oder
Wohnungen bei Street View entscheiden, ausreichend Zeit
für ihren Widerspruch geben." Schön, hätten wir
diesen belanglosen Punkt auch abgearbeitet. Widersprüche
sind ja ohnehin immer möglich, auch wenn ein Haus
zunächst unverpixelt dargestellt wird. Nach dem
Deutschland-Start gibt es allerdings ein Wettrennen:
Kommt der Widerspruch noch bevor Einbrecher eine Gegend
am PC ausgekundschaftet haben, oder nicht?
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Mit dem Widerspruch erhält
Google persönliche Angaben des Widersprechenden. Das
soll natürlich auch wieder schlecht sein und neue
datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen. Aber auch hier
fand sich wohl eine Lösung. Google hat dem
Hamburgischen Beauftragten für den
Datenschutz, Johannes Caspar, zugesagt, dass dies Daten
ausschließlich zur Bearbeitung des Antrages benutzt
würden. Die Daten sollen zudem nur so lange gespeichert
werden, bis im Zusammenhang mit dem
Widerspruchsverfahren möglicherweise entstehende
rechtliche Ansprüche gesetzlich verjährt sind (Heise).
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Der frühere Vizepräsident
des Verfassungsgerichtes Winfried Hassemer sagte
gegenüber dem Focus,
dass er ein Verbot von Street View durch das BVerfG für
möglich halte.
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Die spanische Justiz hat wegen der
massenhaften Sammlung von privaten Daten aus offenen
WLAN-Netzen durch die Fahrzeuge von Google ein Verfahren
gegen das Unternehmen eingeleitet.
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