Google hat Änderungen an seiner
Markenrichtlinie für AdWords angekündigt:
Seit
dem 15.6.2009 erlaubt es Google in den USA, dass die Marke
im Text der Anzeige verwendet wird, wenn das Produkt
vom Werbetreibenden angeboten wird (Ankündigung
im Blog). Ab dem 14.9.2010
soll dies nun auch in Kanada, Großbritannien und Irland
möglich sein (Ankündigung
im Blog).
Ebenfalls ab dem 14.9.2010
ändert Google seine Markenrichtlinie in vielen anderen
europäischen Ländern (Liste
der betroffenen Regionen, u.a. Deutschland und
Frankreich und Frankreich; Google erwähnt das Land wirklich
zweimal - ob ein Versehen oder ein kleiner Seitenhieb auf
die dort bislang sehr restriktive Rechtsprechung, wer weiß?)
und reagiert damit auf die Entscheidungen des EuGH zu
AdWords. Dieser hatte die Verwendung fremder Marken als
Keywords nicht per se als rechtswidrig angesehen, sondern
nur dann, wenn eine der Funktionen der Marke hierdurch
beeinträchtigt wird, was nur im konkreten Einzelfall
entschieden werden kann. Dem entsprechend wird Google die
Verwendung einer fremden Marke nicht mehr ohne weiteres
unterbinden. Markeninhaber oder
deren bevollmächtigten Vertreter können "ab dem 14.
September 2010 Beschwerde gegen die Verwendung ihrer Marke
durch Dritte einlegen, wenn dadurch ein Anzeigentext
aufgerufen wird, der die Nutzer über die Herkunft der
beworbenen Produkte und Dienstleistungen irreführen könnte.
Google wird dann in begrenztem Umfang eine Überprüfung
durchführen. Sollten wir dabei zu der Auffassung kommen,
dass der Anzeigentext in Bezug auf die Herkunft der
beworbenen Produkte und Dienstleistungen irreführend ist,
werden wir die Anzeige entfernen." (Hinweise
von Google) Die
Richtlinienänderung betrifft nur die Verwendung von
markenrechtlich geschützten Begriffen als Keywords, nicht
die Verwendung von Marken im Anzeigentext!