"Die Justizministerinnen und
Justizminister beobachten mit Sorge die umfangreiche
Datenerhebung aus dem öffentlichen Raum heraus durch Google
Street View. Sie halten es für erforderlich, für die
Speicherung und weitere Verarbeitung personenbezogener
Daten, die im Zusammenhang mit der Erfassung von Gebäuden,
Straßen, Plätzen und vergleichbaren raumbezogenen Objekten
und Gegenständen erhoben werden, einen wirksamen Schutz der
von der Datenerhebung Betroffenen sicher zu stellen. Sie
begrüßen, dass das Land Hamburg dem Bundesrat im April 2010
einen Gesetzesantrag zugeleitet und Rheinland-Pfalz,
Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen, Thüringen und das
Saarland einen Vorschlag vorgelegt haben, die durch
Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes den Schutz
Betroffener vor Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte
verbessern wollen. Im Zuge der Beratungen über den
Gesetzesantrag wird zu prüfen sein, wie das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen durch die
Schaffung von Anonymisierungspflichten sowie eines wirksamen
Widerspruchsrechts gestärkt werden kann."