Laut
einem
Bericht von Out-Law hat sich ein Gericht in British
Columbia, Kanada, mit Keyword Advertising beschäftigt. Ein
College (VCC) hatte die Namen von konkurrierenden Instituten
als Keyword gebucht. Das Gericht hat wettbewerbsrechtlich
weder eine irreführende Werbung noch eine
Verwechslungsgefahr bejaht.
Interessanterweise erfolgte also keine Betrachtung nur des
Textes der Anzeige, sondern wurden mehrere Umstände
herangezogen, insbesondere auch die in der Anzeige verlinkte
Webseite. Diese Betrachtungsweise wäre für Gerichte in
Europa ebenfalls wünschenswert. Meiner Ansicht nach hat der
EuGH mit seinen Entscheidungen den Weg dorthin noch nicht
völlig verbaut (dazu demnächst mehr in einer Anmerkung in
der K&R).