Ich habe vor ein paar Tagen bereits auf
die sieben Sammelklagen
hingewiesen, die wegen
der Erfassung von Daten offener WLANs durch Google in den
USA erhoben wurden. Nach Durchsicht der Klageschriften noch
ein paar ergänzende Hinweise zu den Verfahren:
Carter v. Google (E.D. Pa. filed June 2)
Am
27.4.2010 habe Google in einem Blog-Posting behauptet, nur
die SSID und die MAC-Adresse mit seinen Street View
Fahrzeugen erfasst zu haben. „Networks
also send information to other computers that are using the
network, called payload data, but Google does not collect or
store payload data.“ Der Begriff Payload Data bezieht
sich auf die tatsächlich übermittelten Informationen, wie
Webseiten, eingegebene Passwörter oder Inhalte von E-Mails.
Am 14.5.2010 musste Google dann doch zugeben, derartige
Informationen gesammelt zu haben, in der offiziellen
Sprachweise von Google „ein Fehler“.
Die
Kläger haben ein offenes WLAN-Netz betrieben und Bilder
ihres Hauses sind in Street View sichtbar. Sie machen eine
Verletzung des Wiretap Act, 18 U.S.C. § 2511 (intentionally
intercepting and/or endeavoring to intercept electronic
communications) geltend, und dies stellvertretend für
eine ganze Klasse von Klägern (=Sammelklage). Zur Klasse
sollen alle Personen in den USA gehören, deren Daten von
Google seit dem 1.1.2007 erfasst wurden.
Colman v. Google (D.C. D.C. filed May 26)
Der
Vorwurf ist ähnlich umschrieben. Der Kläger weist darauf
hin, einmal ein Google Street View Fahrzeug in seiner Straße
gesehen zu haben! Zur Bestimmung der Klasse der Sammelklage
wird auf ein zeitliches Moment verzichtet (bei Carter ab
1.7.2007).
Google habe angekündigt, die aufgezeichneten Daten löschen
zu wollen. Eine einstweilige Verfügung soll dies dem
Unternehmen untersagen, weil ansonsten wertvolle
Beweismittel für das Verfahren verloren gehen.
Galaxy Internet v. Google (D. Mass. filed May 25).
Diese
Klage stammt von einem Betreiber offener WLANS in Brookline
und Massachussets. Der Zuschnitt der Sammelklage soll daher
auch nur Bürger mit Sitz in Massachussets umfassen.
Hinsichtlich der Rechtsgrundlage für ein Vorgehen gegen
Google wird nun auch das Deliktsrecht in Spiel gebracht,
eine „invasion of legally protected privacy interests“.
Ob Betreiber offener WLAN-Netze aber wirklich
vernünftigerweise auf einen Schutz ihrer darüber
verschickten Daten vertrauen können (dazu auch ein
Cartoon bei Austrotrabant)?
Die
bislang ausführlichste Klageschrift stammt aus dem Verfahren
Keyes v. Google (D.C. D.C. filed May 28)
und fasst u.a. auch die internationalen Reaktionen auf den
„Skandal“ zusammen.