8.06.2005
Einstweilige Verfügung gegen G-Mail von Google
Vor dem
Landgericht Hamburg hat der Inhaber der Marke
«G-Mail ...und die Post geht richtig ab.»,
Herr Daniel Giersch, nach eigenen Angaben bereits am
13.05.2005 eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt,
die es dem Unternehmen untersagt, die
Bezeichnung «Gmail» weiter für seinen E-Mail-Dienst zu
verwenden, weil es damit die Rechte des Antragstellers
verletzt (Google hat seinen Dienst in Deutschland
mittlerweile in Google Mail umbenannt). Google wurde ferner
verboten, vorläufig weitere E-Mail-Adressen zur Verfügung zu
stellen, die auf «@gmail.com» enden. Bei Zuwiderhandlung
wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro angedroht.