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8.06.2005 Einstweilige Verfügung gegen G-Mail von Google

Vor dem Landgericht Hamburg hat der Inhaber der Marke «G-Mail ...und die Post geht richtig ab.», Herr Daniel Giersch, nach eigenen Angaben bereits am 13.05.2005 eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt, die es dem Unternehmen untersagt, die Bezeichnung «Gmail» weiter für seinen E-Mail-Dienst zu verwenden, weil es damit die Rechte des Antragstellers verletzt (Google hat seinen Dienst in Deutschland mittlerweile in Google Mail umbenannt). Google wurde ferner verboten, vorläufig weitere E-Mail-Adressen zur Verfügung zu stellen, die auf «@gmail.com» enden. Bei Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro angedroht.

 

 

 

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