10.6.2010
Anwendbarkeit des TMG auf Unterlassungsansprüche
Ich habe ja schon immer in meinen Publikationen die Ansicht
vertreten, die Haftungsprivilegierungsvorschriften des TMG
seien auf Unterlassungsansprüche anwendbar. Der BGH hat dies
seit Jahren verneint. In seinen jüngeren Entscheidungen
deutet sich allerdings eine Trendwende an, ohne dass dies
ausdrücklich ausgesprochen wird. Ich habe die diesbezügliche
Entwicklung etwas näher aufgeschlüsselt und im Links & Law
Forum in der Beck Community zur Diskussion gestellt: