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30.5.2010
Google Street View News im Überblick |
Bei Google Street View haben
sich letzte Woche mal wieder die Ereignisse überschlagen:
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Der
hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar
hatte Google ein Ultimatum gestellt. Bis zum 26.5.2010
sollte das Unternehmen Details zu den gespeicherten
WLAN-Daten mitteilen, die von den Street View Autos
erfasst werden. Kurz vor Ablauf der Frist hat Google die
geforderten organisatorischen und technischen
Informationen schriftlich übermittelt, aber die
ebenfalls geforderte Einsichtnahme in eine mit
Street-View-Originaldaten bespielte Festplatte
verweigert. Die Begründung: Es könne nicht
ausgeschlossen werden, dass auch Kommunikationsdaten
gespeichert seien, die dem Fernmeldegeheimnis
unterliegen. Die Weitergabe derartiger Nachrichten an
Dritte stehe ausdrücklich unter Strafe. Deshalb könnten
die Daten auch dem Hamburgischen Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit nicht herausgegeben
werden. Dieser sieht dies natürlich anders. In seiner
Pressemeldung
steht u.a. zu lesen, dass er die Bedenken Googles mit
dem Hamburgischen Generalstaatsanwalt Herrn von Selle
besprochen habe. Dieser habe bestätigt, dass er bei
einer Übergabe der Daten an den Hamburgischen
Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
bereits aus dem Schutzzweck der anwendbaren Normen nicht
von einem strafbaren Verhalten ausgeht.
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Google
hat die die Fahrten seiner Street-View-Autos
vorübergehend weltweit eingestellt. Diese sollen
zukünftig komplett damit aufhören würden, WLAN-Daten zu
sammeln. Deshalb werde derzeit aus den Wagen die
WLAN-Empfangseinrichtungen ausgebaut.
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Google
will dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes
Caspar angeblich eines seiner Street-View-Fahrzeuge zur
Inspektion überlassen (Heise).
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Verbraucherministerin Ilse Aigner rechnet mit bis zu
50.000 Widersprüchen gegen den Dienst bis Ende des
Jahres (Welt
Online). Ferner geht sie
davon aus, dass der Dienst in Deutschland erst 2011 an
den Start gehen wird.
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Die 16
Städte und Gemeinden des Hohenlohekreises forderten das
Unternehmen in einem Brief auf, sich zuerst die
Einwilligung der jeweiligen Grundstückseigentümer
einzuholen, bevor die Häuser fotografiert und deren
Bilder ins Internet gestellt werden (Bild).
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Der
Bonner Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch hat eine
Änderung der Sondernutzungssatzung unterschrieben, die
Kamerafahrten für "Google Street View" künftig
genehmigungspflichtig macht. Rechtlich ist diese
Sondernutzungserlaubnis aber wohl kaum haltbar (Welt
Online).
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Die
Stadt Bad Oldesloe weist ihre Bürger
auf das Widerspruchsrecht hin (Hamburger
Abendblatt).
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Nach
einem Bescheid der Datenschutzkommission in Österreich (DSK)
darf Google vorerst keine neuen Daten für seinen Dienst
mehr sammeln. Auf ihrer
Website hat die DSK dazu
bekanntgegeben, am
21.5.2010 ein amtliches Prüfverfahren nach § 30 Abs. 2
DSG 2000 zur Klärung des Sachverhalts eingeleitet zu
haben: "Bis zu dieser
Klärung wurde überdies mit Mandatsbescheid gemäß § 20
Abs. 2 DSG 2000 die Weiterführung der gesamten
Datenanwendung "Google Street View" untersagt,
sodass derzeit keine der im Zusammenhang mit Google
Street View in Österreich bereits ermittelten Daten
weiter verarbeitet werden dürfen und keine neuen Daten
in Österreich ermittelt werden dürfen. Zur Klärung des
Sachverhalts wurde Google Inc., USA, als registrierter
Auftraggeber der Datenanwendung "Google Street View" im
amtswegigen Prüfverfahren aufgefordert, bis zum 7. Juni
2010 eine genaue technische Beschreibung der
Datenermittlungsvorgänge vorzulegen, sowie einen
ausführlichen Fragebogen zu beantworten, dessen Inhalt
im Wege der Art. 29 Gruppe auch mit den anderen
unabhängigen Datenschutz-Kontrollstellen der
EU-Mitgliedstaaten koordiniert wurde."
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Der
ARGE-Daten geht dies nicht weit genug. Deren Obmann Hans
Zeger hat Anzeige gegen Google wegen Verletzung der
Meldepflicht erstattet und Bürger aufgeordert, es ihm
gleichzutun (Musteranzeige).
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Für die
WLAN-Scans kommt offenbar die
kostenlose Software Kismet zum
Einsatz, um Nutzdaten aller
Funknetze aufzufangen. Ein von
Google selbst entwickeltes
Programm verwirft anschließend
die Inhalte verschlüsselter WLAN
und speicherte den Rest.
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