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29.5.2010
Ein wenig Datenschutz für Google Analytics |
Geschickter Schachzug von
Google. Sein Webstatistikprogramm Analytics steht schon
lange im Visier der Datenschützer und es gibt in der
Literatur wohl niemanden, der seinen Einsatz für zulässig
erachtet. Hintergrund dafür ist, vereinfacht gesagt, die
fehlende Einwilligung der Nutzer in die Datenerhebung und
die Speicherung der IP-Adresse (ausführlicher Ott,
Datenschutzrechtliche
Zulässigkeit von Webtracking?, K&R 2009, 308-313).
Google versucht nun, die Verantwortung an die Nutzer bzw.
den Verwender weiterzureichen. Zum einen können Nutzer eine
Erweiterung für ihren Browser herunterladen, der die
Ausführung des Analytics-Codes verhindert. Ob besonders
viele Nutzer davon Gebrauch machen, gilt es abzuwarten;
vielen wird diese Möglichkeit wohl verborgen bleiben, sofern
sie nicht besser publik gemacht wird. Zum anderen können
Webmaster, die Analytics einsetzen, „IP-Masking“ verwenden.
Dann wird Google die letzten 8 Bit einer erhobenen
IP-Adresse vor jeder weiteren Verarbeitung der Daten löschen
und eine Identifizierung des die Webseite besuchenden
Nutzers unmöglich machen. So kann Google in Zukunft
argumentieren, die vollständige Erfassung der IP-Adresse
gehe auf eine Entscheidung des Nutzers von Analytics zurück
und das Unternehmen stelle lediglich ein Werkzeug zur
Verfügung. Ob dies Datenschützer zufrieden stellt? Ich
glaube nicht: „IP-Masking“ ist nicht die Standardeinstellung
und das Problem, dass Google in vielen Fällen vollständige
IP-Adressen speichern wird, bleibt.
Deaktivierungs-Add-on für Browser von Google Analytics
(BETA)
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