27.5.2010
Britisches Gericht zur Werbefunktion einer Marke: "Unfug"
Letztes Jahr hat der EuGH in seinem L’Oreal-Urteil einen
selbständigen Schutz der Werbefunktion einer Marke
angenommen und diesen in seinen AdWords-Urteilen bestätigt.
Dabei sind viele Fragen über den gewährten Schutz offen
geblieben. Das britische Gericht, das dem EuGH das Verfahren
L’oreal vorgelegt hatte, veröffentlichte nun sein Urteil und
fand an mehreren Stellen deutliche Worte zu den wenig
Rechtssicherheit schaffenden Vorgaben des EuGH und dessen
„Erfindung“ einer Werbefunktion („conceptually vague and
ill-defined"). Es brachte mehrmals zum Ausdruck, dass es
selbst nicht hinter seinem Urteil steht, aber eben an die
Vorgaben des EuGH gebunden ist.