Aus
fünf Staaten wurden dem EuGH Fragen zur Zulässigkeit des
Keyword Advertising mit fremden Marken angetragen
(Frankreich, Österreich, Deutschland, Niederlande und
Großbritannien). Nachdem er sich zunächst mit den Fällen aus
Frankreich und Österreich auseinandergesetzt hat,
liegt nunmehr die
Entscheidung zur deutschen Vorlage im
Verfahren „Bananabay“ vor.
Inhaltlich bleibt sie ohne jede Überraschung. Der EuGH
beschränkt sich weitgehend auf Verweise auf das Google
France Urteil. Deshalb kann ich gleich als Anmerkung kurz
auf den Beitrag von Maximilian Schubert und mir zu der
Thematik verweisen: "Fremde
Marken als Keywörter – Orakelsprüche des EuGH als Antwort auf biblische
Fragen".