5.06.2005
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung wegen Glücksspiellink
Gerichtsverfahren wegen Links zu in Deutschland nicht
lizensierten Glücksspielunternehmen gab es - mit teils
unterschiedlichem Ausgang schon öfters (siehe unter
"Urteile"). Auch
das AG Lübbecke musste sich mit einem derartigen Sachverhalt
in seinem
Urteil vom 31.05.2005 auseinandersetzen (Az. 3 C
314/04). Dabei gelangte es aber erst gar nicht zu der Frage
der Zulässigkeit des Setzen des Links, denn eingeklagt waren
die Kosten der Abmahnung und diese hielt das Gericht bereits
für rechtsmißbräuchlich. In diesem Zusammenhang der Hinweis
in eigener Sache, dass die Links & Law Special Webseite zur
Impressumspflicht seit dieser Woche ein
ausführliches FAQ rund um Abmahnungen enthält.