Über die Hintergründe der
Verurteilung dreier leitender Mitarbeiter von Google zu
mehrmonatigen Haftstrafen durch ein Mailänder Strafgericht
habe ich hier vor kurzem bereits berichtet
(Italien:
Verurteilung von Google-Mitarbeitern wegen You Tube Video).
Dem Verfahren liegt ein Video bei YouTube zugrunde, das
zeigt, wie ein behindertes Kind von Mitschülern tyrannisiert
wird. Seit ein paar Tagen
liegt nun die Urteilsbegründung des Tribunale Ordinario
di Milano vor, 111-Seiten lang! Bei
Telemedicus findet sich eine sehr
ausführliche Analyse.
Kurz zusammengefasst geht das
Gericht zutreffend davon aus, dass es keine Pflicht zur
Vorabkontrolle von Videos hinsichtlich ehrverletzender
Darstellungen gibt. Das Gericht bejaht allerdings eine
Datenschutzverletzung, für die die verantwortlichen
Führungskräfte des Unternehmens strafrechtlich einzustehen
haben. Das Datenschutzrecht in Italien verlangt eine
Erlaubnis des Betroffenen zur Veröffentlichung
personenbezogener Daten. Von dem betroffenen Kind bzw.
seinen Eltern lag eine solche natürlich nicht vor. Das
Vorliegen einer Einwilligung muss Google auch nicht proaktiv
prüfen. Das Unternehmen muss aber Vorkehrungen gegen
derartige Rechtsverletzungen treffen. Alleine die Zustimmung
der Nutzer zu den AGB und der damit verbundenen
Versicherung, nur legales Material auf die Plattform zu
laden, genüge nicht. Erforderlich sei eine ausdrückliche
datenschutzrechtliche Belehrung darüber, dass die Zustimmung
aller Personen, die im Video erscheinen, zur
Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten vorliegt.
Die betroffenen
Google-Mitarbeiter haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung
eingelegt.