Während wir weiter darauf warten, ob der Buchsuche-Vergleich
in den USA vom zuständigen New Yorker Richter genehmigt wird
oder nicht, werden auch Randbereiche des Vergleichs immer
mehr zum Gegenstand juristischer Diskussionen. Mit einem
beschäftigt sich ein Aufsatz von Ozer und Lynch, der
Gewährleistung von Anonymität der Nutzer, die Bücher online
lesen (Protecting
Reader Privacy in Digital Books). Die Autoren weisen
u.a. darauf hin, welche Informationen Google im Rahmen der
Buchsuche sammelt:
-
die Suchanfrage
des Nutzers
-
das vom Nutzer
angesehene Buch (inklusive der konkret betrachteten Seiten)
-
den Zeitpunkt des
Aufrufs
-
die IP-Adresse des
Nutzers, der verwendete Browser und das benutzte
Betriebssystem
-
die Cookies, die
einen Nutzer eindeutig identifizieren.
Wenn
ein Nutzer dann noch bei Google angemeldet ist, könne das
Unternehmen die Informationen einer konkreten Person
zuordnen. Damit wird dann letztlich die in den USA hoch
gehaltene „Reader Privacy“ tangiert. Ob dies Auswirkungen
auf das Leseverhalten hat, wird sich zeigen. Wohl nicht ganz
vergleichbar, weisen die Autoren u.a. auf eine Studie hin,
nach der 8,4% der Muslime in der USA ihre Internetnutzung
verändert haben, weil sie ein Tracking durch Behörden
befürchten.