Amazon hat in den USA ein AdWords-Verfahren gegen Video
Professor gewonnen. Das Unternehmen hatte bei Google den
markenrechtlich geschützten Begriff „Video Professor“ als
Keyword verwendet. Nutzer, die die entsprechende
Werbeanzeige angeklickt haben, wurde zumindest in einigen
Fällen eine Übersichtsseite präsentiert, auf der nicht nur
Produkte von Video Professor, sondern auch von dessen
Konkurrenten, Professor Teaches, angeboten wurden.
Die
Besonderheit bei diesem Keyword Verfahren liegt nun darin,
dass Amazon Produkte von Video Professor über seine Webseite
verkauft und es daher auch einen Vertrag zwischen den beiden
Unternehmen gibt. Und der enthält die Klausel: „Vendor
... hereby grants to Amazon.com a non-exclusive, worldwide,
perpetual, and royality-free licence to ... use all
trademarks and trade names included in the Product
Information”. Das Gericht kam auf dieser Basis zum
Schluss, dass Amazon die Marke von Video Professor als
Keyword verwenden durfte. Der Versuch von Video Professor,
die Vertragsklausel einschränkend zu interpretieren,
scheiterte. Der Wortlaut war für das Gericht zu eindeutig,
die Erlaubnis für Amazon in keiner Weise beschränkt.
Video Professor, Inc. v . Amazon.com, Inc.,
1:09-cv-00636-REB-KLM (D. Colo. April 21, 2010)