Erinnern Sie sich noch an Beverly Stayart. Die Dame hatte
Yahoo verklagt und verloren (siehe
Kein
Rechtsschutz rechtschaffener Menschen gegen
Pornographie-Verbindung?).
Mit einer neuen Klage versucht sie nun ihr Glück gegen
Google. Dabei wendet Sie sich zum einen gegen Google Suggest
(wer „bev stayart“ eintippt bekommt von diesem Tool als
Suchanfrage „bev stayart levitra“ vorgeschlagen“), zum
anderen gegen das Zulassen des Kaufs des Keywords „bev
stayart.“ Levitra ist eine
Arznei gegen
Erektionsstörungen.
Die
Klägerin ist im Tier- und Umweltschutz sehr stark engagiert
und verfügt sicherlich nicht über fehlendes
Selbstbewusstsein („Plaintiff
ist the only „Bev Stayart“ and the only „Beverly Stayart“ on
the Internet. „Bev Stayart“ refers to her, and only her.“)
In Sachen Funktionsweise von Suchmaschinen scheint sie aber
noch etwas Nachholbedarf zu haben. So dürften die Händler
mit Levitra-Produkten wohl kaum als Keyword ihren Namen in
Verbindung mit dem Produkt gekauft haben, sondern schlicht
nur „Levitra“, verbunden mit der Keyword-Option, dass ihre
Werbung immer dann geschaltet wird, wenn ein Nutzer nach
Levitra sucht, unabhängig davon, welche weitere Suchbegriffe
er noch verwendet.
Die
Vorschläge von Google Suggest beruhen auf einer Auswertung
von Suchanfragen. Warum gerade „bev stayart levitra“ so oft
gesucht wurde, ist mir allerdings auch schleierhaft.
Vielleicht weil die Klägerin diese Anfrage so oft gestartet
hat? Wie dem auch sei, Stayart hat auch bei dieser zweiten
Klage gegen eine Suchmaschine nur geringe Chancen, zu
gewinnen.
Stayart v. Google, Inc., 2:10-cv-00336-LA (E.D. Wis.
complaint filed April 20, 2010)