1.5.2010
LG Frankfurt: Haftung für Links bei Twitter
Das LG Frankfurt hat einem
Twitterer in einem Beschluss untersagt, bestimmte
Behauptungen in seinen Tweets zu verlinken (20.4.2010,
Az. 3-08 O 46/10). Damit haben
wir eine erste Entscheidung zur Linkhaftung für Links im
Rahmen von Twitter. Besonderheiten gegenüber "normalen"
Links bestehen aber nicht. Wer fremde rechtswidrige Inhalte
verlinkt und dabei zu Erkennen gibt, dass er sich mit diesen
identifiziert, macht sich haftbar. Laut
Heise soll
es sich beim Antragsgegner um einen ehemaligen Mitarbeiter
der Antragstellerin gehandelt haben, der auf Beiträge in
Internetforen mit der Bemerkung "sehr interessant" verlinkt
hat, die wahrheitswidrige und geschäftsschädigende
Äußerungen über seinen ehemaligen Arbeitgeber enthielten.
Die Rechtswidrigkeit der Äußerungen soll dem Verlinkendem
bewusst gewesen sein.