Auch
wenn die Geschichte schon etwas älter ist, möchte ich die
Verurteilung von David Drummond (Google’s Chief Legal
Officer), Peter Fleischer (Global Privacy Counsel) und
George Reyes (ehemaliger Chief Financial Officer) in Italien
noch aufgreifen.
Es
ging in dem Verfahren um ein Video bei YouTube, das Ende
2006 auf die Plattform gestellt wurde und zeigt, wie
Schulkinder ein autistisches Kind misshandeln. Nach zwei
Monaten informierte die Polizei Google über das Video.
Daraufhin wurde es innerhalb weniger Stunden entfernt. Die
Täter wurden später verurteilt, doch damit war die
Geschichte nicht zu Ende. Auch gegen Mitarbeiter von Google
wurde Anklage erhoben und die eingangs genannten drei
Personen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung
verurteilt.
Diese wurde auf eine Verletzung von Datenschutzbestimmungen
gestützt, der Vorwurf einer Beleidigung („defamation“)
fallen gelassen. Über die genauen Gründe für die
Verurteilung kann bislang nur spekuliert werden, weil die
Urteilsgründe noch nicht vorliegen. Auf einige Punkte kann
ich aber schon hinweisen:
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Die Haftungsprivilegierung für Host-Provider stand der
Verurteilung nicht entgegen. Danach besteht eine
Verantwortlichkeit nur ab Kenntnis. Allerdings ist der
Bereich des Datenschutzes ausdrücklich vom
Anwendungsbereich der E-Commerce-Richtlinie ausgenommen.
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2006 mag es einen Flagging-Mechanismus für auffällige
Videos gegeben haben. Aber eine Nachricht eines Nutzers
hätte in Italien, anders als in Deutschland (siehe
jüngst den
Beschluss des LG Hamburg)
noch keine Kenntnis ausgelöst. In Italien muss diese von
einer „competent authority“ erfolgen, also z.B. der
Polizei.
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Die Rechtsverletzung soll wohl darin bestanden haben,
dass das Video den behinderten Jungen ohne dessen
datenschutzrechtliche Einverständniserklärung zeigt!
Google hat bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil
einlegen zu wollen.
Siehe dazu auch:
Google convictions reveal two flaws in EU
law, not just Italian law