Der Beitrag „Vorherrschende Meinungsmacht von Google –
Bedrohung durch einen Informationsmonopolisten?“ von
Danckert/Mayer in der April-Ausgabe der MMR (
MMR
2010, 219) fordert den Gesetzgeber zum Tätigwerden
auf, damit Google seine vorherrschende Meinungsmacht nicht
ohne jegliche staatliche Eingriffsmöglichkeit ausnutzen
kann. Der Beitrag will eine entsprechende Diskussion
anstoßen, ist inhaltlich aber alles andere als überzeugend.
Schon für die Grundannahme, dass Google über eine
vorherrschende Meinungsmacht verfügt, bleiben die Autoren
eine echte Begründung schuldig. Die Behauptung, Google habe
seine Macht bereits missbraucht, wird mit einem einzige Fall
belegt. Eine Webseite soll wegen der dort vertretenen Google
kritischen Meinung entfernt worden sein (Die Aussage dazu
vom Justiziar des Suchmaschinenkonzerns in Deutschland, Arnd
Haller, können Sie im Beck-Blog nachlesen). Der Betreiber
der Seite ist ein Mandant der Autoren ... Einige Aussagen
zur Technik und die Vorschläge zur Reform des RStV lassen
mich nur mit dem Kopf schütteln. Einige wenige Punkte habe
ich in der
Diskussion des Aufsatzes im Beck Blog angemerkt. Eine
Replik, die in der MMR erscheinen soll, befindet sich in
Vorbereitung!