Die Diskussion um die
rechtlichen Grenzen des Dienstes Google News und die
„ausgebeuteten“ News-Webseiten hat sich in den letzten
Monaten weitgehend um die Einführung eines neuen
Leistungsschutzrechts für die Presse gedreht. Nun gibt es
Berichte, dass ein Musterverfahren gegen Google
angestrengt werden soll, die die Zulässigkeit der
Textschnippsel, der sog. Snippets, klären soll. Als Kläger
soll der Beck Verlag auftreten. Angeblich wird derzeitig
eine Abmahnung vorbereitet. Überlegt wird ferner eine
zusätzliche Klage eines einzelnen Autors, der eine
Verletzung seines Persönlichkeitsrechts aufgrund einer
Entstellung seiner Texte geltend machen soll.