Bevor es nächste Woche ziemlich
ausschließlich um die Urteile des EuGH zu AdWords gehen
wird, möchte ich zuvor am Wochenende erst auf einige weitere
Entwicklungen während der letzten beiden Wochen kurz
hinweisen:
Freischreiber e.V., der
Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten,
kritisiert die Vorstellungen
eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Diesen
ginge es nur um eigene Interessen, aber nicht um die der
eigentlichen Urheber oder um die Schaffung derGrundlagen für Qualitätsjournalismus im
Internet. Die Praxis zeige, so Freischreiber, dass viele
Verlage selbst nicht bereit sind, Qualitätsjournalismus
zu finanzieren. Insbesondere bei Tageszeitungen seien
die Honorare für freie Journalisten schon seit Jahren so
niedrig, dass davon ein auskömmliches Wirtschaften
unmöglich ist.
Google reagiert auf die
Kritik an der datenschutzrechtlichen Unzulässigkeit von
Google Analytics. Amy Chang,
Product Manager für Google Analytics, kündigte in einem
Blog
ein Browser-Plugin an, mit dem Nutzer die Erhebung ihrer
Daten verhindern können. Ein paar Wochen wird es aber
noch bis zur Einführung dauern.
Google
experimentiert mit der Einbindung von
Hotelpreisen in Google Maps. Nutzer könnten
dann das Datum angeben, für das sie ein Zimmer benötigen
und Google integriert die Informationen aus
Hotelvergleichsseiten in seinen Kartendienst.