19.3.2010
Bei Umzug Änderung des Impressums nicht vergessen!
Ein Urteil aus der Rubrik "Wie sollte es auch anders sein":
Ein Unternehmer, der umzieht, und die alte Adresse im
Impressum auf seiner Website stehen lässt, verstößt gegen §
5 TMG. An der alten Adresse ist er schließlich nicht mehr
ladungsfähig. Diese Selbstverständlichkeit zur
Impressumspflicht ausgesprochen hat das LG Leipzig, Urteil
vom 15.12.2009, Az. 1 HK O 3939/09.
Wer mehr Fragen rund um die
Impressumspflicht hat, kann sich unter
http://www.linksandlaw.info näher informieren!