14.3.2010
TradeComet: Klage im falschen Gerichtsstand
Die auf den Missbrauch der
Marktmacht gestützte Klage von TradeComet gegen Google
(siehe
TradeComet: Google verletzt als
Monopolist den Sherman Act)
wurde vom New Yorker Gericht als unzulässig verworfen. Erst
vor ein paar Tagen habe ich hier über ein
Urteil zu den Nutzungsbedingungen von
Google und die
Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes geblogt.
TradeComet ist Vertragspartner von Google im
AdWords-Programm. Nach dessen Vertragsbedingungen darf eine
Klage, die diesen Dienst betrifft, nur in Kalifornien
erhoben werden. Die Klausel ist so weit auszulegen, dass sie
auch Klagen wegen der Verwendung der Marke des
Werbetreibenden durch Konkurrenten erfasst. Wie das neue
Urteil zeigt, erfasst sie zudem kartellrechtliche Ansprüche,
die sich auf das Werbeprogramm beziehen. TradeComet kann nun
die Klage in Kalifornien erneut einreichen.