Rescuecom feiert seinen Sieg
über Google in einem der zahlreichen Keyword-Verfahren in
den USA. Sieg? Zunächst zur Erinnerung: Rescuecom hatte
Google u.a. deswegen verklagt, weil das Unternehmen die
Buchung ihrer Marke als Keyword zulässt. Nach der
erstinstanzlichen Niederlage fiel das Berufungsurteil für
Rescuecom erfreulicher aus. Der Second Circuit stellte fest,
dass die Buchung des Keywords einen „use in commerce“
darstellt. Zur Feststellung einer Verwechslungsgefahr und
zur Entscheidung, ob damit eine Markenrechtsverletzung
vorliegt, wurde das Verfahren aber wieder an das
Ausgangsgericht zurückverwiesen (siehe
USA: Keyword-Advertising als "Use in
Commerce").
Jüngst machte Rescuecom von sich reden, weil das Unternehmen
selbst Marken seiner Konkurrenten als Keyword gebucht hat
und dieses Vorgehen gerichtlich als zulässig festgestellt
haben möchte (siehe
Rescuecom: Gegen Marken als Keywords oder
doch dafür?).
Nun hat es seine Klage gegen
Google zurückgezogen. In einer Pressemitteilung wird dies
damit begründet, dass zwei von drei Zielen bereits erreicht
wurden und man damit zufrieden sei. Die zwei Dinge sollen
sein, dass Google den Begriff Rescuecom nicht mehr in seinem
Keyword Suggestion Tool vorschlägt und die Nennung der Marke
im Text von Anzeigen blockiert.
Tja, angeblich soll das
Entfernen aus dem Tool bereits vor fünf Jahren erfolgt sein,
was schon die Frage aufwirft, warum dann so viel Zeit und
Geld in das Gerichtsverfahren geflossen sind. Und wenn ich
mich recht erinnere, hat Google die Verwendung von Marken im
Text der Werbeanzeigen auch noch nie gestattet (von einigen
Ausnahmen einmal abgesehen, siehe
USA: Fremde Marken im Anzeigentext
demnächst unter engen Voraussetzungen erlaubt).
Wo soll da noch ein Sieg sein?
Die letzte offene Frage zu
klären, sei jetzt Gegenstand des weiteren Verfahrens gegen
BestBuy, nämlich wie eine Marke zulässigerweise als Keyword
verwendet werden darf. Letztlich ist die Wende, die das
Rescuecom-Verfahren in den letzten Wochen genommen hat,
schon etwas überraschend. Aber beide Verfahren fortzusetzen
(gegen BestBuy die Verwendung einer fremden Marke als
zulässig verteidigen, gegen Google als unzulässig
bekämpfen), hätte wohl wenig Sinn gemacht. Erfolge in einem
Verfahren hätten sich schnell negativ auf das andere
auswirken können.