KB:Law
will es Nutzern ermöglichen, online Antworten auf praktische
urheberrechtliche Fragen zu erhalten. Diese sind in zwei
Formen (Überblick oder detaillierte rechtliche Aufarbeitung)
sowie für die Rechtsordnungen verschiedener Länder
(Deutschland, Österreich, Großbritannien, Spanien und USA)
verfügbar. Damit ist KB:Law ein äußerst gelungener
Startpunkt für rechtvergleichende Recherchen.
Ich
habe mir eine Frage etwas näher unter die Lupe genommen,
nämlich die nach der
Zulässigkeit von Hyperlinks. Auch hier bietet KB:Law
einen guten Überblick über den Meinungsstand. Etwas
verwunderlich ist allerdings die in den Berichten zu Spanien
und Großbritannien vertretene Ansicht zu Deep Links, die
kaum den aktuellen Diskussionsstand wiedergeben dürfte
UK: „Nevertheless,
it is advised to be careful when using deep links. It is
recommended to link to homepages if this is sufficient."
Spanien: "Deep
linking does not comply to the order of visualisation
established by the author of the targeted website. The most
likely case is a violation of the right of public
communication."
An sich sollte es sich
inzwischen durchgesetzt haben, dass das Setzen von Deep
Links grundsätzlich urheberrechtlich zulässig ist!
Auch
der in der Antwort für Spanien erwähnte Brauch, vor Setzen
eines Links die Zustimmung des Betreibers der verlinkten
Webseite einzuholen („It is widely
accepted to ask for permission to create a link to the home
page of another web site and to promptly eliminate the link
when the owner of the webpage so requests, even if no harm
is done."),
dürfte so kaum existieren.
Schließlich bleibt offen, warum in einzelnen Länderberichten
die Haftung für die Verlinkung rechtswidriger Inhalte
diskutiert wird (z.B. UK), in anderen (z.B. Deutschland)
nicht. Von diesen kleineren Ungereimtheiten einmal
abgesehen, ist KB:Law ein Projekt, das man im Auge behalten
sollte.