Google
sieht sich in den USA zahlreichen Klagen ausgesetzt, weil
das Unternehmen die Buchung markenrechtlicher Begriffe als
Keywords zulässt. Die Klage von Flowbee wurde nun von Texas
nach Kalifornien verwiesen. Anscheinend hat Google –
zumindest in diesem Fall – bei der Formulierung seiner
Nutzungsbedingungen die besseren Juristen als Yahoo gehabt.
Flowbee schaltet selbst auch Werbung bei Google und die
Nutzungsbedingungen des Vertrags sehen als Gerichtsstand
Kalifornien vor. Deshalb hat Google die Verweisung
beantragt, obwohl der Streit eigentlich nichts mit der
Werbung von Flowbee zu tun hat. Es geht um das Verhalten
Dritter, die die Marke von Flowbee als Keyword buchen. Bei
einer ähnlichen Konstellation ist ein Verweisungsantrag bei
Yahoo abgelehnt worden. Das Gericht in Texas schaute sich
nun sehr genau die jeweiligen Vertragsbedingungen an und
erkannte Unterschiede zwischen Yahoo und Google:
Yahoo: "...You agree to
submit to the exclusive jurisdiction of the state and
federal courts located in Los Angeles County or Santa Clara
County, California, or another location designated by us."
Google: ”... All claims arising out of or relating to
this agreement ort he Google Program(s) shall be litigated
exclusively in the Federal or State Courts of Santa Clara
County, California, ...“
Bei
Google wird ein ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart,
bei Yahoo nur eine Klagemöglichkeit in Kalifornien eröffnet.
Zudem ist die Formulierung bei Google so weit gefasst, dass
sie auch Ansprüche aus dem AdWords-Programm erfasst, die
nicht unmittelbar Vertragsgegenstand sind. Auch
Rechtsverletzungen durch die Buchung der Marken von
Konkurrenten sind Gegenstand der Vereinbarung und dies sogar
dann, wenn die Verletzung bereits vor Vertragsschluss
geschehen ist.
Flowbee International, Inc. v. Google, Inc.,
4:10-cv-00668-LB (S.D. Tex. Feb. 8, 2010).