Christoph Keese, Cheflobbyist der Axel Springer AG, hat bei
einer Podiumsdiskussion erklärt, dass reine Links nicht
unter das angestrebte Leistungsschutzrecht für die Presse
fallen sollen. Vergütungspflichtig soll wohl "nur" die
Übernahme von Kurzzusammenfassungen von Nachrichten werden.
Mehr zu der Diskussionsrunde bei
Heise. Interessant auch die Bemerkung, dass jeder
Blogger sich zum Presseverleger erklären und das
Leistungsschutzrecht in Anspruch nehmen können soll...
Zum Leistungsschutzrecht siehe
auch die Beiträge vom
27.
bzw.
28.1.2010!