Und
dabei sollte es doch nur eine Klage auf Begleichung einer
offenen AdWords-Rechnung werden ... Google hat in Ohio
myTriggers verklagt. Das Unternehmen habe Werbeanzeigen
geschaltet und es seien Rückstände in Höhe von rund 335
Tausend US-Dollar aufgelaufen. Die Klageschrift ist
rekordverdächtig kurz, nämlich ganze zwei Sätze...
Anstatt aber die Schuld zu begleichen, schießt myTriggers
scharf zurück. Ganze drei Anwaltskanzleien wurden beauftragt
und heraus kam eine Gegenklage, die Google den Missbrauch
seiner Marktmacht vorwirft. Angelehnt ist die Beschuldigung
an die Klage von Tradecomet von letztem Jahr (siehe dazu
TradeComet:
Google verletzt als Monopolist den Sherman Act
und
Landing Page: Schlechte Qualität erhöht Mindestklickpreis).
Die Höhe des Mindestgebots für die Schaltung einer Anzeige
ist von einem Qualitätsfaktor abhängig. Stuft Google eine
Seite schlecht ein, kann sich ein ursprünglich niedriges
Mindestgebot schnell mal verzehn- bis verhundertfachen, so
auch im Fall von myTriggers. Das Unternehmen beschuldigt
Google mit dieser Politik einen Konkurrenten im Bereich der
vertikalen Suche, myTriggers ist eine Shop-Suchmaschine,
beseitigen zu wollen.
Man
wird sehen müssen, was von den Vorwürfen sich letztlich
beweisen lässt. myTriggers behauptet u.a., dass Google mit
einigen anderen Anbietern exklusive Vereinbarungen getroffen
hat, die die Qualitätsprüfung der Partnerseiten anders
ablaufen lasse... Bei Google existiere so eine „Whitelist“
von Firmen, die weder Google noch seine Geschäftspartner
eliminieren wollen. Schwere Geschütze, fehlen nur noch die
Beweise...
Mehr
dazu bei Goldman,
Google Hit With Another Antitrust Lawsuit. Does It Have
Microsoft Ties? Google v. myTriggers