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15.2.2010
Weiter Kritik vom US-Justizministerium am Google Buchsuchevergleich |
Auch
das US-Justizministerium hat sich erneut
kritisch zum Google Buchsuchevergleich
geäußert.
Die im Unterschied zum ersten Entwurf vorgenommenen
Änderungen seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung,
aber noch lange nicht genügend. Das Ministerium ist aber
weiterhin der Meinung, dass der Rechtsstreit mit einem
umfassenden Vergleich gelöst werden kann. Nur seien weitere
Modifikationen erforderlich. Von daher scheinen die Zeichen
darauf hinzudeuten, dass die Parteien erneut an den
Verhandlungstisch zurückkehren müssen, um eine dritte
Fassung zu entwerfen.
Das
US-Justizministerium kritisiert erneut den Missbrauch des
Instituts der Sammelklage, um eine weit über den
ursprünglichen Klagegegenstand hinausgehende Vereinbarung zu
treffen. Der Vergleich ermögliche Google Nutzungen von
Werken, die nicht Thema des Verfahrens sind, z.B. das
Angebot eines PDF-Downloads von Büchern. Die
kartellrechtlichen Bedenken sieht das Ministerium ebenfalls
weiterhin als gegeben an und auch die Repräsentation
ausländischer Urheber und von Urhebern verwaister Werke
müsse noch verbessert werden.
Als
mögliche Änderungen am Vergleichsentwurf schlägt das
Justizministerium u.a. folgendes vor:
-
Der Anwendungsbereich sollte weiter reduziert werden und
ein Opt-In Mechanismus vorgesehen werden.
-
Für die Verwertung verwaister Werke sollte eine
Wartefrist eingeführt werden, von z.B. zwei Jahren nach
der Aufnahme eines Werkes in eine Liste des
Buchrechteregisters. Verbunden mit Bestrebungen, die
Urheber dieser Werke ausfindig zu machen, könnte die
Zahl unbekannter Urheber deutlich reduziert werden,
bevor deren Werke verwertet werden.
-
Es sollte die Verpflichtung nach einer sorgfältigen
Suche nach den Urhebern verwaister Werke aufgenommen
werden.
-
Es könnte vorgesehen werden, dass Google verwaiste Werke
nur für einen bestimmten Zeitraum verwerten darf (ca.
5-10 Jahre) und dann auf eine erneute Verhandlung mit
dem Buchrechteregister / einer erneuten Zustimmung des
Gerichts angewiesen ist.
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Es sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach die
Parteien eine zukünftige Änderung des Urheberrechts
(insbesondere hinsichtlich verwaister Werke) zu beachten
haben. Damit würde ein Parallelurheberrecht zugunsten
von Google vermieden.
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