Die AdWords-Klagen in den USA nehmen kein Ende.
In einer aktuellen Klage werfen zwei Anwälte
einer anderen Kanzlei vor, ihren Namen als
Keyword gebucht und damit zu Werbezwecken
missbraucht zu haben. Gestützt ist die Klage
nicht auf das Markenrecht / den Lanham Act,
sondern auf Wisconsin statute § 995.50 (2)(b).
Dieses verbietet "the use, for advertising
purposes or for purposes of trade, of the name,
portrait or picture of any living person,
without first having obtained the written
consent of the person."