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2.2.2010
Keyword Verfahren Morningware v. Hearthware |
Morningware Inc. v. Hearthware Home Products Inc; ein neues
Urteil zum Keyword Advertising aus den USA, genauer aus dem
Seventh Circuit. Hinsichtlich der markenrechtlichen
Problematik beschreitet die Entscheidung kein Neuland. Das
Gericht sieht in der Buchung einer fremden Marke als Keyword
einen „use in commerce“ und liegt damit auf einer
Linie mit der inzwischen ganz herrschenden Ansicht unter den
US-Gerichten. Hinsichtlich einer möglichen
Verwechslungsgefahr stellt es auf die Rechtsfigur einer sog.
„initial interest confusion“ ab,
die eine Irreführung
potentieller Kunden noch weit vor Abschluss eines Vertrages
sanktioniert. Selbst wenn Nutzer letztlich wissen, dass sie
diesen nicht mit dem ursprünglich gesuchten Markeninhaber
schließen, liegt doch eine Markenrechtsverletzung vor, wenn
sie auf dem ursprünglich eingeschlagenen Weg in
rechtswidriger Weise abgelenkt worden und zumindest
kurzfristig einem Irrtum erlegen sind.
Was den Fall interessant macht, ist der Text der
Werbeanzeige. Dort stand zu lesen: „The Real Wave Oven
Pro Why Buy an Imitation? 90 Day Gty”. Morningware
stützt seine Klage auch auf wettbewerbsrechtliche
Anspruchsgrundlagen (Product Disparagement, 15 U.S.C. §
1135(a)(1)(B); Illinois Deceptive Trade Practices Act,
common law unfair competition). Nutzer, die nach Morningware
suchen, würde der Eindruck vermittelt, die eigenen Produkte
seien minderwertig und lediglich ein Imitat der Produkte von
Hearthware. Nutzer sollen also eine Verbindung zwischen der
in die Suchmaschine eingegebenen Marke "Morningware“ und dem
Hinweis in der Anzeige „Why buy an imitation“
herstellen. Das lässt sich so durchaus hören. Das Gericht
hat daher einer Motion to Dismiss for Failure to State a
Claim von Hearthware nicht stattgegeben.
Morningware Inc. V. Hearthware Home Products Inc., N.D.
Ill, No. 09-4348, 11/16/09
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