Ich habe
mich in
letzter Zeit
hier schon
des Öfteren
durchaus
kritisch zum
Vorhaben der
Bundesregierung
geäußert,
den
Forderungen
der Presse
nachzugeben,
ein eigenes
Leistungsschutzrecht
für diese zu
schaffen. In
der
aktuellen
ZUM spricht
sich Prof.
Schweizer
nun klar für
ein solches
aus (ZUM
2010, 7
ff.). Sein
Beitrag ist
äußerst
interessant
zu lesen,
allerdings
stimme ich
in sehr
vielen
Punkten
nicht
überein und
möchte auf
einige
„Highlights“
und eigene
Gedanken
heute und
morgen
hinweisen.
1. Das neue
Leistungsschutzrecht
soll für
Presseverlage
gelten.
Unklar
erscheint
mir
einerseits,
wer mit
einem
solchen
Begriff
alles
erfasst sein
soll, und ob
der
geschützte
Personenkreis
nicht zu eng
ist. Wenn
ich mir
Google News
ansehe, dann
sind dort
nicht nur
Meldungen
der „großen“
Verlage
vertreten,
sondern auch
einzelne
Blogs.
Sollen diese
nicht
geschützt
sein, weil
sie keinen
großen
Apparat mit
Redaktion,
Angestellten
usw. im
Hintergrund
haben?
Sollen
qualitativ
hochwertige
Erzeugnisse
einer neuen
Art von
Journalismus
weniger
stark
geschützt
sein? Das
neue
Leistungsschutzrecht
soll auch
Snippets
schützen.
Ein
08/15-Beitrag
einer
Provinzredaktion,
der auf
zusammengegoolten
Wissen
beruht,
würde Schutz
erfahren,
ein ggf.
mühsam
erarbeiteter
Blogbeitrag
über
US-amerikanische
Haftungsprivilegierungen
bei Links &
Law nicht?
Da der
Schutz des
neuen
Leistungsschutzrechts
über das
Urheberrecht
an dem
Beitrag
hinausgeht,
lässt sich
nicht das
Argument
anführen,
Presseunternehmen
hätten
Schwierigkeiten,
ihre
urheberrechtlichen
Nutzungsrechte
in Prozessen
nachzuweisen
(was bei
einem
1-Mann-Blog
keine
Schwierigkeit
ist aufgrund
des eigenen
Urheberrechts).
Es ist an
ihnen, die
Einräumung
von Rechten
an einem
Artikel
hinreichend
zu
dokumentieren!
2. Das
Leistungsschutzrecht
würde auch
die
Vervielfältigung
kleiner
Textausschnitte,
der sog.
Snippets
erfassen.
Dies würde
dann ggf.
nicht nur
Google News
betreffen,
sondern
ebenso die
beschreibenden
Texte bei
der
Websuche.
Deren
Anzeige
würde für
Google bei
Presse-Websites
vergütungspflichtig!
Und wo es
Geld zu
holen gibt,
werden viele
schnell
behaupten,
sie seien
Presse. Nur
am Rande,
ich habe
aufgrund von
Links & Law
auch schon
mal einen
„Presseausweis“
bekommen...
Müsste
Google mir
also auch
was zahlen?
Hmm, sollte
ich meine
Meinung zum
Leistungsschutzrecht
überdenken
...
3. Folge des
Schutzes
wäre, dass
eine
angemessene
Vergütung zu
bezahlen ist
(§ 32 Abs. 1
Satz 2
UrhG). Das
dürfte zu
vielen
Streitpunkten
führen. Auf
den Seiten
von Google
News gibt es
keine
Werbeanzeigen,
also
profitiert
hier Google
nicht
unmittelbar.
Soll die
Vergütung an
die Anzeige
der Snippets
anknüpfen?
Und wie soll
die
Vergütung
bei einer
Websuche
festgelegt
werden; 10
Suchtreffer
(mit
Snippets),
dazu noch
AdWords
Werbeanzeigen.
Hat der
beschreibende
Text eines
einzelnen
Suchergebnisses
wirklich
einen
anderen Wert
als 0 Euro?
Muss in die
Berechnung
nicht
zumindest
auch
einfließen,
dass Google
den
Presseseiten
Nutzer
vermittelt?
Ist die
Leistung von
Google und
Co. also
weniger wert
als die der
"Presse"?