21.1.2010
Gesetzliche Vermutung für ein Nutzungsrecht für Suchmaschinen in
Großbritannien?
In Großbritannien wird
derzeit eine
Änderung des
Urheberrechts mit
Bezug auf Suchmaschinen
diskutiert. Danach soll
eine Vermutung dafür
bestehen, dass ein
Websitebetreiber
Suchmaschinen ein
einfaches Nutzungsrecht
für Vervielfältigungen
einräumt, die für ihre
Dienste erforderlich
sind. Widerlegt werden
kann diese durch eine
anderweitige Erklärung
in maschinenlesbarer
Form. Angesprochen ist
damit der
robots.txt-Standard.
Auch wenn dies aus dem
Wortlaut des Vorschlags
nicht ganz eindeutig
hervorgeht, dürften wohl
nur Vervielfältigungen
erfasst sein, die
Crawler von
Suchmaschinen vornehmen,
um einen Index
durchsuchbarer Webseiten
oder Bilder zu
erstellen. Die Vermutung
kann sich m.E. nicht
mehr auf
Vervielfältigungen
innerhalb der
Suchresultate erstrecken
und damit auch nicht auf
die Streitfrage nach der
Zulässigkeit der
Erstellung von
Thumbnails in der
Bildersuche. Der
Vorschlag differenziert
nicht zwischen
Vervielfältigungen von
Bildern und Text. Würde
man dies anders sehen,
würde die Regelung
Suchmaschinen auch die
Vervielfältigung von
viel längeren
Textauszügen gestatten.
Zudem ist anzumerken,
dass ausdrücklich nur
Vervielfältigungen
angesprochen werden.
Wollte der Gesetzgeber
das Problem der
Thumbnails angehen,
müsste sich die
Vermutung auch auf das
Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung
erstrecken.
Die vorgeschlagene
Regelung lautet wie
folgt:
"Protection
of search
engines from
liability
for
copyright
infringement
(1)
The
Copyright,
Designs and
Patents Act
1988 is
amended as
follows.
(2)
After
section 116F
(as inserted
by section (Compulsory
licensing of
recorded
music to be
made
available
via the
internet))
insert—
"116G
Protection
of search
engines from
liability
for
copyright
infringement
(1)
Every
provider of
a publicly
accessible
website
shall be
presumed to
give a
standing and
non-exclusive
license to
providers of
search
engine
services to
make a copy
of some or
all of the
content of
that website,
for the
purpose only
of providing
said search
engine
services.
(2)
The
presumption
referred to
in
subsection
(1) may be
rebutted by
explicit
evidence
that such a
licence was
not granted.
(3)
Such
explicit
evidence
shall be
found only
in the form
of
statements
in a
machine-readable
file to be
placed on
the website
and
accessible
to providers
of search
engine
services.
(4)
A provider
of search
engine
services who
acts in
accordance
with this
section
shall not be
liable for
any breach
of copyright
in respect
of the
actions
described in
subsection
(1).""