20.1.2010
Datenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz zu Google Analytics
Nach Ansicht des Landesbeauftragten
für den Datenschutz Rheinland-Pfalz
ist Google Analytics in seiner
gegenwärtigen Form nicht
rechtskonform. In einer
Pressemitteilung
vom 7.1.2010
äußerte er sich wie folgt: "So
ermöglicht die derzeitige
Konfiguration des Dienstes keine
wirksame Wahrnehmung des Rechts auf
Widerspruch, Information und
Auskunft sowie keine Löschung der
Daten auf Verlangen der Betroffenen.
Unklar ist weiterhin, welche
Nutzerdaten zu welchen Zwecken durch
das Analysewerkzeug konkret erhoben
werden und wie lange diese bei der
Google Inc. mit Sitz in den
USA gespeichert bleiben.
Außerdem räumt sich Google in den
zugrundeliegenden Bestimmungen
ausdrücklich das Recht ein, die über
den einzelnen Nutzer mittels einer
eindeutigen Kennung gewonnenen Daten
mit anderen bereits gespeicherten
Daten zu verknüpfen und diese
Informationen an Dritte
weiterzugeben. Dies steht im
Widerspruch zu den Vorgaben des
Telemediengesetzes, wonach die
Zusammenführung des
pseudonymisierten Profils mit
Angaben über die hinter dem
Pseudonym stehenden natürlichen
Personen unzulässig ist."
Einzelne problematische Punkte hat
er ferner in diesen
Hinweisen
zusammengestellt.
Gibt es eigentlich überhaupt
jemanden, der der Ansicht ist, dass
das Analyse-Tool von Google mit dem
Datenschutz vereinbar ist (Google-Mitarbeiter
einmal ausgenommen)? Der kann sich
gerne mal im
Beck Forum Links & Law outen ...