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17.1.2010 Urteil gegen
Torrent-Suchmaschine Isohunt |
In den USA sorgt ein Urteil gegen den Betreiber der
Torrent-Suchmaschine Isohunt für Diskussionen. Beim Lesen
des Urteils drängte sich mir sehr stark der Eindruck auf,
wenn hier keine urheberrechtliche Verantwortlichkeit
bestehen soll, wann denn dann. Der Betreiber hatte auch
wirklich alles getan, um Columbia Pictures, den Kläger, zu
verärgern. Metatags, die schon auf illegale Inhalte
hinwiesen; übersichtliche Kategorien für den geneigten
Raubkopierer wie "TOP 20 Movies" oder "Box Office Movies",
rund 95 % aller Downloads rechtswidrig; Aussagen, dass
Urheberrechtsverletzungen kein Diebstahl sein müssen,
technische Hilfestellungen für Nutzer und auch die
Moderatoren eines Forums waren offensichtlich sehr bemüht,
Nutzer den Weg zu illegalen Kopien zu weisen. Das Gericht
nahm meines Erachtens völlig zu Recht eine Anstiftung zu
einer Urheberrechtsverletzung ("inducement") an und
sah die Voraussetzungen für eine Haftungsprivilegierung nach
dem DMCA als nicht gegeben an. Dem Vorliegen von
Urheberrechtsverletzungen könne sich der Angeklagte nicht
verschließen.
Columbia Pictures Industries, Inc., v. Fung,
2:06-cv-05578-SVW-JC (C.D. Cal. Dec. 21, 2009)
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