Suchmaschinenrecht wird 2010 nicht
langweiliger werden, ganz im Gegenteil. Bereits in den
ersten Monaten des neuen Jahres dürften mit Spannung
erwartete Urteile für etwas mehr Rechtssicherheit sorgen.
Doch zugleich werfen neue technische Entwicklungen bereits
neue Fragen auf. Den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass
nehmen, auf einige der kommenden Highlights hinzuweisen:
1. Ist die Verwendung einer fremden Marke
als Keyword eine Markenrechtsverletzung? Darf ein
Unternehmen z.B. bei Google eine Werbeanzeige für den Fall
schalten, dass ein Nutzer nach der Marke eines Konkurrenten
sucht? Der EuGH wird diese Frage für die EU-Staaten zu
beantworten haben. Er wurde von Gerichten aus Frankreich,
Deutschland, Österreich, England und den Niederlanden
angerufen. Zu den Vorlagen der französischen Cour de
Cassation hat der Generalanwalt M. Poiares Maduro am
22.9.2009 seine sehr liberale Stellungnahme vorgelegt. Ob
der EuGH dieser folgen wird?
Blick in die Kristallkugel: Glaubt man
der Gerüchteküche und berücksichtigt man die bisherige
Rechtsprechung des EuGH, der durchaus zur Anerkennung einer
eigenständigen Werbefunktion einer Marke tendiert, dürfen
sich Markeninhaber 2010 über das Urteil freuen und werden
wir neue Klagen sehen. Nur bei einer klaren Entscheidung des
EuGH gegen die Markeninhaber, wäre die Diskussion beendet,
anderenfalls bieten die vielfältigsten Konstellationen
(Verwendung der Marke auch in der Anzeige, Disclaimer auf
der verlinkten Webseite usw.) auf Jahre hinaus weiter
genügend Diskussionsstoff.
2. Eine Bildersuche ohne
Thumbnails ist nicht vorstellbar. Aber um die Ergebnisse zu
visualisieren, ist Google darauf angewiesen,
urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen vorzunehmen.
Über deren Zulässigkeit hat der BGH am 10.12.2009
verhandelt. Sein Urteil wird für die nächsten Wochen
erwartet.
Blick in die Kristallkugel:
Ich tippe darauf, dass der BGH klar zum Ausdruck bringen
wird, dass die Darstellung der Thumbnails von einer
konkludenten Einwilligung des Urhebers gedeckt ist.
Vielleicht lässt sich das Gericht auch zu einem obiter
dictum hinreisen, wie es den Fall sieht, wenn ein Bild nicht
mit Zustimmung des Urhebers im Internet veröffentlicht
wurde. Hierzu läuft ein entsprechendes Verfahren vor dem OLG
Hamburg. Die Verkündigung des Urteils wurde anscheinend
mehrfach verschoben, vermutlich im Hinblick auf die
bevorstehende Entscheidung des BGH.
3. Der
Vergleichsvorschlag im Verfahren zwischen der
Autorenvereinigung Author's Guild und Google um die
Digitalisierung von Büchern in Universitätsbibliotheken und
die Zugänglichmachung von Snippets, hat 2009 zu kontroversen
Diskussionen um den Umgang mit dem kulturellen Erbe geführt.
Der erste Vergleichsvorschlag wurde heftig dafür kritisiert,
dass er ein dem Urheberrecht an sich fremdes Opt-Out-System
installiert und Google ein Monopol für die Verwertung
digitalisierter Bücher, insbesondere verwaister Werke
verschafft. Nachdem das US-Justizministerium ebenfalls den
Vergleichsvorschlag abgelehnt hat, haben die Parteien diesen
überarbeitet und am 13.11.2009 ein Amended Settlement
Agreement vorgelegt. Am 18.2.2010 soll nun ein Fairness
Hearing stattfinden, in dem über die vorgebrachten Einwände
verhandelt wird.
Blick in die Kristallkugel: Es stehen
nach wie vor zahlreiche Einwände im Raum und ich würde nicht
ausschließen, dass noch weitere Detailänderungen am
Vergleichsvorschlag notwendig werden. Trotzdem rechne ich
damit, dass am Ende eine Zustimmung des Gerichts stehen
wird. Danach wird aber die Umsetzung des
Vergleichsvorschlags weiter sehr genau beobachtet werden,
insbesondere die US-Kartellbehörden werden die Entwicklung
des Marktes verfolgen und gegebenenfalls regulierend
eingreifen.
4. Google Street View hat 2009 in
vielen Ländern zu einer Debatte über den Datenschutz und das
Recht des einzelnen auf Privatsphäre geführt. Obwohl Google
in EU-Ländern die Gesichter von Passanten ebenso verwischt
darstellt, wie Autokennzeichen, sind Datenschützer mit immer
neuen Forderungen an das Unternehmen herangetreten. Die
verwendete Software funktioniere nicht hinreichend. Das
Abfahren von Straßen und das Aufschalten der Bilder solle
vorher angekündigt werden, usw. In der Schweiz wurde ein
Gerichtsverfahren vom Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür
initiiert.
Blick in die Kristallkugel: 2010 ist
mit einer Einführung des Dienstes in Deutschland zu rechnen.
Das Verfahren in der Schweiz könnte Signalwirkung für andere
Staaten haben. Letztlich wird sich die Aufregung um Street
View aber legen. Immer bessere Blurring-Software wird
Datenschützer irgendwann zufrieden zurücklassen und diese
ihren Blick wieder auf viel gravierendere Datenschutzfelder
werfen lassen.
5. Im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP ist zu lesen, dass die Regelungen
zur Verantwortlichkeit im Telemediengesetz weiterentwickelt
werden sollen.
Blick in die Kristallkugel: Schon seit
Jahren wird über eine ausdrückliche Haftungsprivilegierung
für Hyperlinks und Suchmaschinen nachgedacht. Ich hoffe
zwar, dass 2010 endlich eine tragfähige Regelung auf den
Tisch kommt, besonders zuversichtlich bin ich allerdings
nicht!
6. Zeitungsverlage fordern vehement
die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für ihre
Inhalte, um insbesondere einen besseren Schutz vor
"Schmarotzer-Diensten" wie Google News zu erlangen. Die
Politik scheint dieser Forderung durchaus positiv
gegenüberzustehen. Sie hat Eingang in den Koalitionsvertrag
gefunden. Dabei kann keiner sagen, wie dieses neue Recht
überhaupt aussehen soll. Soll die geschäftsmäßige Verlinkung
von Inhalten am Ende von der Zustimmung des Urhebers
abhängig gemacht werden?
Blick in die Kristallkugel: Ich
befürchte, wir werden 2010 ein neues Leistungsschutzrecht
bekommen. Es wird entweder so schwach ausgestaltet sein,
dass es Zeitungsverlagen in der digitalen Welt nicht
weiterhilft, oder so weit gefasst sein, dass
Kolalateralschäden bei z.B. Blogbetreibern nicht
auszuschließen sind.
Enden möchte ich mit ein paar
Gedanken zu möglichen zukünftigen Themen, dem
"Suchmaschinenrecht 2.0"
7. Googles Bilderdienst Picasa erkennt
Gesichter. Google wird im Januar ein eigenes Handy Nexus
vorstellen. Es gehört nicht viel Phantasie dazu, welchen
Dienst wir in Zukunft sehen könnten. Halten Sie ihr Handy in
Richtung des nett lächelnden Mädchens am Nachbartisch,
erfassen sie ihr Gesicht und Google spuckt ihnen sofort
ihren Namen, Daten, Website, Xing-Eintrag usw. aus. Die
Technik ist vorhanden, Datenschützer werden begeistert sein.
Ob und in welcher Form werden wir derartige Features sehen?
8. Wie wird kontextbezogene Werbung
z.B. im Rahmen eines Google-Navigationssystems oder eines
Google-Handys aussehen? Stellt sich auch hier wieder das
altbekannte Problem der Benutzung fremder Marken?
9. Es hat eine ganz schön
lange Zeit gedauert, bis die
Rechtsprechung geklärt hatte, dass Deep Links zulässig sind.
Websitebetreiber konnten sich nicht mit dem Argument
durchsetzen, dass Deep Links Nutzer an den Werbeanzeigen auf
ihrer Startseite vorbeiführen. Hier ließ sich argumentieren,
dass sie ja jederzeit Werbung auf ihren Unterseiten
platzieren können und dies ist heute auch Gang und Gäbe.
Aber wie sähe dies mit Deep Links einer neuen Generation
aus? Podcasting und "You-Tubing". Oft sind Videos oder
Audio-Files relativ lang. Was wäre, wenn sie jemanden direkt
auf einen Gesprächspunkt aufmerksam machen wollen, einen
Link auf eine Stelle eines Videos oder Podcasts setzen
können und als Nebenfolge eine Werbeansage am Anfang
umgehen? An entsprechenden Linktechniken wird gearbeitet,
teilweise gibt es sie schon.
10. Liegt die Zukunft des
Suchmaschinenmarktes bei Antwortsuchmaschinen? Diese werfen
vielfältige neue Probleme auf. Fragen Sie eine Suchmaschine
doch mal nach dem Liedtext des Songs Stille Helden von
Christina Stürmer. Im Moment führen sie Links in den
Suchergebnissen ggf. zu Webseiten, auf denen der Text in
urheberrechtswidriger Weise vervielfältigt wurde. Wollte
eine Antwortsuchmaschine auf der Ergebnisseite die Antwort
komplett liefern, ginge dies nur mit der Einräumung eines
Nutzungsrechts. Antwortsuchmaschine ohne Rechte an Content
sind nicht möglich. Schon alleine dadurch ergibt sich eine
natürliche Schranke, so dass "normale" Suchmaschinen nicht
überflüssig werden.
Zur
Diskussion dieser Überlegungen im Beck-Forum.