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14.12.2009 BGH: Verhandlung zu Thumbnails bei der Bildersuche
Am 10.12.2009 fand die mündliche Verhandlung vor dem I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Sachen Thumbnails bei Bildersuchmaschinen statt. Mit einem Urteil ist allerdings erst in einigen Wochen zu rechnen. Nach den Presseberichten denkt das Gericht anscheinend in zwei Richtungen: Zum einen scheint es der Ansicht zuzuneigen, dass die Anzeige von Bildern in der Trefferliste einer Suchmaschine von einer stillschweigenden Einwilligung des Rechteinhabers gedeckt sein könnte. Zum anderen schließt es eine Vorlage an den EuGH nicht aus, um eine mögliche Haftungsprivilegierung nach der E-Commerce-Richtlinie erörtern zu lassen.

Die Annahme einer konkludenten Einwilligung vertrete ich auch, deshalb fände ich derartige Entscheidung sehr begrüßenswert. Mir ist jedoch nicht so ganz klar, was der BGH im Zusammenhang mit einer Haftungsprivilegierung meint. Wird ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers in das Internet gestellt, dann versagt die Idee einer konkludenten Einwilligung für die Bildersuche. Die Suchmaschine kann diese Rechtesituation nicht beurteilen. Es lässt sich dann durchaus hören, dass eine Verpflichtung zur Entfernung des Thumbnails erst nach einem Hinweis des Rechteinhabers besteht. Das setzt aber zudem voraus, dass die Thumbnails nicht als eigene, sondern als fremde Inhalte eingestuft werden.

Der Fall beim BGH betrifft aber nun die Konstellation, dass die Werke mit Zustimmung des Urhebers ins Internet gelangt sind. Wenn der BGH hier nicht den Weg einer konkludenten Einwilligung geht und damit wohl einen Urheberrechtsverstoß bejaht, dann erscheint es sehr gewagt, hier einen Weg über eine Haftungsprivilegierung zu suchen. Wir werden das Urteil abwarten müssen.

Nur am Rande bemerkt: Bislang musste man aus der Rechtsprechung des BGH folgern, dass die Haftungsprivilegierungen des TMG / der E-Commerce-Richtlinie keine Anwendung auf Hyperlinks und Suchmaschinen finden. Anscheinend findet hier ein Umdenken statt. Grund könnten die Schlussanträge des Generalanwalts im AdWords-Verfahren vor dem EuGH sein. Dieser hatte eine Haftungsprivilegierung für Websucheergebnisse vertreten.


   

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