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3.12.2009 Google Buchsuche - Zeitplan und Betroffenheit deutscher Autoren
Rund zwei Wochen sind schon wieder vergangen, seitdem Google das Amended Settlement Agreement (ASA) vorgelegt hat. Zeit also, mal wieder einen Blick auf den neuen Zeitplan und die aktuellen Entwicklungen zu werfen, sowie auf erste Analysen hinzuweisen.
  • Der Anwendungsbereich des Vergleichs wurde erheblich eingeschränkt. Nach 1.19 ASA gilt der Vergleich für Bücher, die nicht in den USA veröffentlicht worden sind, nur noch dann, wenn sie entweder beim United States Copyright Office registriert wurden oder nachweislich in Kanada, Großbritannien oder Australien erschienen sind. Deutsche Autoren sind aber trotzdem zum Teil weiter vom Vergleich betroffen. Bis 1978 war für die Erlangung von Urheberrechtsschutz in den USA eine Registrierung beim Copyright Office nötig. Der Börsenverein hatte seinen Mitgliedern auch zur Eintragung geraten. Eine Nutzung älterer Bücher ist jedoch dann nicht zulässig, wenn aktuellere Ausgaben eines Werks als lieferbar anzusehen sind.
    Nach Angaben von Google sollen mehr als die Hälfte der Bücher in den US-Bibliotheken nicht englischsprachige sein. Somit sei der Umfang des Settlement um über 50% reduziert worden.
  • Das ASA bedeutet nicht, dass Google aufhören würde, nicht erfasste Werke deutscher Autoren nicht mehr zu scannen. Google bleibt hier bei seinem Standpunkt, dass Scannen und Zugänglichmachen von Snippets als fair use rechtlich zulässig ist. Interessant in diesem Zusammenhang auch eine Klage gegen die Buchsuche in Frankreich, über die am 18.12.09 eine Entscheidung fallen soll.
  • Autoren, die vom Settlement nicht mehr erfasst sind, können keinen freiwilligen Opt-In erklären. Sie sind auch separate Abmachungen mit Google angewiesen.
  • Wer bzgl. des ersten Vorschlags seinen "Opt-Out" erklärt hat, kann mittels einen "Opt Back In" wieder in die class einsteigen.
  • Richter Denny Chin hat dem ASA seine vorläufige Zustimmung erteilt (Preliminary approval). Bis zum 28.1.2010 können Einwendungen gegen das ASA vorgebracht werden. Das fairness hearing soll am 18.2.2010 stattfinden.
  • Die Songwriters Guild of America hat als erste Gruppe nach der Überarbeitung des Vergleichs ihre Einwände zurückgezogen.

 


   

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