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3.12.2009
Google Buchsuche - Zeitplan und Betroffenheit deutscher Autoren |
Rund
zwei Wochen sind schon wieder
vergangen, seitdem Google das
Amended Settlement Agreement (ASA)
vorgelegt hat. Zeit also, mal wieder
einen Blick auf den neuen Zeitplan
und die aktuellen Entwicklungen zu
werfen, sowie auf erste Analysen
hinzuweisen.
-
Der Anwendungsbereich des
Vergleichs wurde erheblich
eingeschränkt. Nach 1.19 ASA gilt der
Vergleich für Bücher, die
nicht in den USA
veröffentlicht worden sind,
nur noch dann, wenn sie
entweder beim United States
Copyright Office registriert
wurden oder nachweislich in
Kanada, Großbritannien oder
Australien erschienen sind.
Deutsche Autoren sind aber
trotzdem zum Teil weiter
vom Vergleich betroffen. Bis
1978 war für die Erlangung von
Urheberrechtsschutz in den USA
eine Registrierung beim
Copyright Office nötig. Der
Börsenverein hatte seinen
Mitgliedern auch zur Eintragung
geraten. Eine Nutzung älterer
Bücher ist jedoch dann nicht
zulässig, wenn aktuellere
Ausgaben eines Werks als
lieferbar anzusehen sind.
Nach Angaben von Google
sollen mehr als die Hälfte der
Bücher in den US-Bibliotheken
nicht englischsprachige sein.
Somit sei der Umfang des
Settlement um über 50% reduziert
worden.
- Das ASA
bedeutet nicht, dass Google
aufhören würde, nicht erfasste
Werke deutscher Autoren nicht
mehr zu scannen. Google bleibt
hier bei seinem Standpunkt, dass
Scannen und Zugänglichmachen von
Snippets als fair use rechtlich
zulässig ist. Interessant in
diesem Zusammenhang auch eine
Klage gegen die Buchsuche in
Frankreich, über die am 18.12.09
eine Entscheidung fallen soll.
-
Autoren, die vom Settlement
nicht mehr erfasst sind, können
keinen freiwilligen Opt-In
erklären. Sie sind auch separate
Abmachungen mit Google
angewiesen.
-
Wer bzgl. des ersten Vorschlags
seinen "Opt-Out" erklärt hat,
kann mittels einen "Opt Back In"
wieder in die class
einsteigen.
-
Richter Denny Chin hat dem ASA
seine
vorläufige Zustimmung
erteilt (Preliminary approval).
Bis zum 28.1.2010 können
Einwendungen gegen das ASA
vorgebracht werden. Das
fairness hearing soll am
18.2.2010 stattfinden.
- Die
Songwriters Guild of
America hat als erste Gruppe
nach der Überarbeitung des
Vergleichs
ihre Einwände zurückgezogen.
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