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28.11.2009 Jury-Mitglieder sollten nicht googeln ...
Googeln gefährdet ihr Urteil... So könnte den Tenor eines US-Urteils kurz zusammengefasst werden. Nach einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang hatte eine Jury im Rahmen einer "wrongful death action" über den Vorwurf zu entscheiden, die Sicherheitsgurte hätten versagt und dem Hersteller wäre der Mangel bekannt gewesen. Ein Jury-Mitglied hatte vor der Verhandlung den Hersteller gegoogelt. In dieser wurden Beweise dafür vorgelegt, dass die Gurte in einzelnen Fällen in der Vergangenheit bereits versagt hatten und deshalb bereits weitere Klagen eingereicht worden sind. In den Beratungen der Jury ließ das besagte googelnde Mitglied die Bemerkung fallen, es habe bei seiner Suche keine Hinweise auf andere Klagen gefunden, auch nicht auf der Website des Herstellers. Auch wenn seine Suche wohl sehr oberflächlich war (er hatte nur einmal nach dem Namen des Herstellers gegoogelt!) und die meisten Jury-Mitglieder von seiner Äußerung gar nichts mitbekommen haben, wollte das Gericht nicht ausschließen, dass dadurch das Urteil - das zugunsten des Herstellers ausgegangen ist - beeinflusst worden ist und hob es auf.

Russo v. Takata Corp., S.D., No. 2009 SD 83, 9/16/09


   

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