28.11.2009
Jury-Mitglieder sollten nicht googeln ...
Googeln gefährdet ihr Urteil... So
könnte den Tenor eines US-Urteils
kurz zusammengefasst werden. Nach
einem Verkehrsunfall mit tödlichem
Ausgang hatte eine Jury im Rahmen
einer "wrongful death action"
über den Vorwurf zu entscheiden, die
Sicherheitsgurte hätten versagt und
dem Hersteller wäre der Mangel
bekannt gewesen. Ein Jury-Mitglied
hatte vor der Verhandlung den
Hersteller gegoogelt. In dieser
wurden Beweise dafür vorgelegt, dass
die Gurte in einzelnen Fällen in der
Vergangenheit bereits versagt hatten
und deshalb bereits weitere Klagen
eingereicht worden sind. In den
Beratungen der Jury ließ das besagte
googelnde Mitglied die Bemerkung
fallen, es habe bei seiner Suche
keine Hinweise auf andere Klagen
gefunden, auch nicht auf der Website
des Herstellers. Auch wenn seine
Suche wohl sehr oberflächlich war
(er hatte nur einmal nach dem Namen
des Herstellers gegoogelt!) und die
meisten Jury-Mitglieder von seiner
Äußerung gar nichts mitbekommen
haben, wollte das Gericht nicht
ausschließen, dass dadurch das
Urteil - das zugunsten des
Herstellers ausgegangen ist -
beeinflusst worden ist und hob es
auf.