25.11.2009
Diskussion um Leistungsschutzrecht für Verlage
Die öffentliche
Diskussion um
ein
Leistungsschutzrecht
für Verleger
wird immer
intensiver
geführt. Ich
stehe diesem
nach wie vor
kritisch
gegenüber.
Nicht, dass ich
die Leistung der
Verleger gering
achten würde,
ich halte es nur
für sehr schwer
möglich, diesem
Recht einen
Zuschnitt zu
geben, der zu
keinem
Kollateralschaden
führen würde.
Wie soll man
gezielt die
Presse an den
Einnahmen eines
Dienstes wie
Google News
teilhaben lassen
(einmal ganz
davon abgesehen,
dass sich hier
gar keine
Werbeanzeigen
finden!), ohne
z.B. auch
Blogger oder
andere Dienste
zu treffen. Soll
die Übernahme
kleinster
Beiträge
demnächst der
Zustimmung der
Verlage
bedürfen? Oder
gar die
Verlinkung zu
kommerziellen
Zwecken? Die
Abmahnindustrie
dürfte es
freuen.
Der
Wissenschaftliche
Dienst des
Bundestags hat
sich dieser
Thematik in
einer
kurzen Analyse
angenommen, ohne
allerdings
Vorschläge für
die
Ausgestaltung zu
machen. Zu Recht
weist diese auch
darauf hin, dass
den Konflikt
zwischen
Verlagen und
Google kein
Gesetz lösen
könne.