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25.11.2009 Diskussion um Leistungsschutzrecht für Verlage
Die öffentliche Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für Verleger wird immer intensiver geführt. Ich stehe diesem nach wie vor kritisch gegenüber. Nicht, dass ich die Leistung der Verleger gering achten würde, ich halte es nur für sehr schwer möglich, diesem Recht einen Zuschnitt zu geben, der zu keinem Kollateralschaden führen würde. Wie soll man gezielt die Presse an den Einnahmen eines Dienstes wie Google News teilhaben lassen (einmal ganz davon abgesehen, dass sich hier gar keine Werbeanzeigen finden!), ohne z.B. auch Blogger oder andere Dienste zu treffen. Soll die Übernahme kleinster Beiträge demnächst der Zustimmung der Verlage bedürfen? Oder gar die Verlinkung zu kommerziellen Zwecken? Die Abmahnindustrie dürfte es freuen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sich dieser Thematik in einer kurzen Analyse angenommen, ohne allerdings Vorschläge für die Ausgestaltung zu machen. Zu Recht weist diese auch darauf hin, dass den Konflikt zwischen Verlagen und Google kein Gesetz lösen könne.


   

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