Und weiter geht
es mit der Vorstellung der wichtigsten Suchbefehlen bei Google:
Link: url
Um zu erfahren,
welche Seiten ihre eigene verlinken, geben Sie "link:
ihredomain" ein. Beispiel: "link: www.linksandlaw.de" zeigt
an, von wo aus Links & Law verlinkt wird. Aber Vorsicht!
Google listet bei weiten nicht alle verlinkenden Webseiten
auf. Früher waren es nur solche ab einem bestimmten PageRank,
heute ist überhaupt kein System mehr erkennbar, welche
Seiten gelistet werden. Besser als die Nutzung von Google
sind in diesem Bereich sog. Backlink-Checker (siehe
Meldung vom 18.4.2005).
related:
url
Ist schon die
Funktion "link: url" mit einigen Ungereimtheiten behaftet,
gilt dies erst recht für "related: url". Mit diesem Befehl
sollen die Seiten angezeigt werden, die mit einer anderen
Seite "related" sind, also in einem inhaltlichen
Zusammenhang stehen. Dies müssten dann neben den Seiten, die
auf die eigene hinweisen auch diejenigen sein, die nicht
direkt verlinkt sind, sich aber in einer "erweiterten
Linkumgebung" befinden. Von daher bleibt der Nutzen dieser
Funktion im unklaren.
allinurl:
Mit diesem
Befehl lassen sich alle Seiten anzeigen, die den gewünschten
Suchbegriff in der URL enthalten. Bsp.: "allinurl:
impressumspflicht" listet Seiten, in deren Adresse der
Begriff "Impressumspflicht" vorkommt, so auch eine
Unterseite der Links & Law Special Website zur
Impressumspflicht (http://www.linksandlaw.info).