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22.11.2009
Klage gegen Google Street View in der Schweiz |
Hanspeter Thür, der
Eidgenössische Datenschutz-
und
Öffentlichkeitsbeauftragte,
hat Ernst gemacht und vor
dem Bundesverwaltungsgericht
in Bern Klage gegen Google
wegen Street View
eingereicht. Die
Zugeständnisse des
Unternehmens auf sein
Ultimatum hin, haben
offensichtlich nicht
ausgereicht. Google soll das
Aufschalten von Bildern und
weitere Kamerafahrten bis
zum Ende des Verfahrens
untersagt werden.
Beantragt hat Thür
Folgendes:
1. Google, Inc. sowie die
Google Schweiz GmbH stellen
sicher, dass die
Veröffentlichung der Bilder
im Dienst Google Street View
nur erfolgt, wenn Gesichter
und Autokennzeichen
vollständig unkenntlich
worden sind.
2. Google, Inc. sowie die
Google Schweiz GmbH stellen
sicher, dass im Dienst
Google Street View die
Anonymität von Personen im
Bereich von sensiblen
Einrichtungen, insbesondere
vor Frauenhäusern,
Altersheimen, Gefängnissen,
Schulen, Sozialbehörden,
Vormundschaftsbehörden,
Gerichten und Spitälern,
gewährleistet ist.
3. Google, Inc. sowie die
Google Schweiz GmbH stellen
sicher, dass der
Privatbereich (umfriedete
Höfe, Gärten usw.) nicht auf
Bildträger aufgenommen wird
und die bereits aufgenommen
Bilder aus dem Privatbereich
der betroffenen Personen aus
dem Dienst Google Street
View entfernt werden.
4. Google, Inc. sowie die
Google Schweiz GmbH stellen
sicher, dass die von
Privatstrassen aus gemachten
Aufnahmen aus dem Dienst
Google Street View entfernt
werden, sofern keine
Einwilligung für die
Aufnahmen vorliegt.
5. Google, Inc. sowie die
Google Schweiz GmbH
informieren mindestens eine
Woche im Voraus, in welchen
Städten und Dörfern in der
darauf folgenden Woche
Aufnahmen getätigt werden.
6. Google, Inc. sowie die
Google Schweiz GmbH
informiert eine Woche vor
Aufschaltung aufs Netz,
welche Dörfer und Städte
aufgeschaltet werden.
Einige interessante Zahlen aus der Klage: Rund 20 Mio. Bilder aus der
Schweiz sollen
veröffentlicht worden sein
(S. 3). Hinsichtlich des
"Verwischungsprozesses" soll
die eingesetzte Software
bzgl. Gesichtern eine
Trefferquote von 98,4 %,
bzgl. Fahrzeugkennzeichen
von 97,5 % haben. Intern
seien diese Zahlen aber wohl
umstritten. Wissenschaftler
von Google nannten in einem
Artikel 89% bzgl.
Gesichtern und 94-96% bzgl.
Kennzeichen.
Die Klageschrift, die
Herr Thür auf seiner Website
veröffentlicht hat,
verweist auf zwei Bilder,
die in der Schweiz für
Aufmerksamkeit gesorgt haben
(S.10): " Gerade letzteres
ist bei Nationalrat Noser
geschehen, der in Google
Street View in weiblicher
Begleitung auf dem
Bundesplatz erkannt werden
konnte. Zudem publizierte
der Blick das Bild einer
Person, die angeblich gerade
dabei war, "Kunden" Drogen
zu verkaufen. Die Person
wurde daraufhin als Wirt
identifiziert, die aber
nicht Drogen, sondern
Essgutscheine verteilte. Das
Beispiel zeigt darüber
hinaus, dass ein aus dem
Zusammenhang heraus
gerissenes herangezoomtes
Bild nicht nur zur
Identifikation einer Person
führen kann, sondern darüber
hinaus zu falschen
Interpretationen über einen
vom Bild erfassten Vorgang."
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