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22.11.2009 Klage gegen Google Street View in der Schweiz
Hanspeter Thür, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, hat Ernst gemacht und vor dem Bundesverwaltungsgericht in Bern Klage gegen Google wegen Street View eingereicht. Die Zugeständnisse des Unternehmens auf sein Ultimatum hin, haben offensichtlich nicht ausgereicht. Google soll das Aufschalten von Bildern und weitere Kamerafahrten bis zum Ende des Verfahrens untersagt werden.

Beantragt hat Thür Folgendes:

 1. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH stellen sicher, dass die Veröffentlichung der Bilder im Dienst Google Street View nur erfolgt, wenn Gesichter und Autokennzeichen vollständig unkenntlich worden sind.
2. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH stellen sicher, dass im Dienst Google Street View die Anonymität von Personen im Bereich von sensiblen Einrichtungen, insbesondere vor Frauenhäusern, Altersheimen, Gefängnissen, Schulen, Sozialbehörden, Vormundschaftsbehörden, Gerichten und Spitälern, gewährleistet ist.
3. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH stellen sicher, dass der Privatbereich (umfriedete Höfe, Gärten usw.) nicht auf Bildträger aufgenommen wird und die bereits aufgenommen Bilder aus dem Privatbereich der betroffenen Personen aus dem Dienst Google Street View entfernt werden.
4. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH stellen sicher, dass die von Privatstrassen aus gemachten Aufnahmen aus dem Dienst Google Street View entfernt werden, sofern keine Einwilligung für die Aufnahmen vorliegt.
5. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH informieren mindestens eine Woche im Voraus, in welchen Städten und Dörfern in der darauf folgenden Woche Aufnahmen getätigt werden.
6. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH informiert eine Woche vor Aufschaltung aufs Netz, welche Dörfer und Städte aufgeschaltet werden.
 

Einige interessante Zahlen aus der Klage: Rund 20 Mio. Bilder aus der Schweiz sollen veröffentlicht worden sein (S. 3). Hinsichtlich des "Verwischungsprozesses" soll die eingesetzte Software bzgl. Gesichtern eine Trefferquote von 98,4 %, bzgl. Fahrzeugkennzeichen von 97,5 % haben. Intern seien diese Zahlen aber wohl umstritten. Wissenschaftler von Google nannten in einem Artikel 89% bzgl. Gesichtern und 94-96% bzgl. Kennzeichen.

 
Die Klageschrift, die Herr Thür auf seiner Website veröffentlicht hat, verweist auf zwei Bilder, die in der Schweiz für Aufmerksamkeit gesorgt haben (S.10): "Gerade letzteres ist bei Nationalrat Noser geschehen, der in Google Street View in weiblicher Begleitung auf dem Bundesplatz erkannt werden konnte. Zudem publizierte der Blick das Bild einer Person, die angeblich gerade dabei war, "Kunden" Drogen zu verkaufen. Die Person wurde daraufhin als Wirt identifiziert, die aber nicht Drogen, sondern Essgutscheine verteilte. Das Beispiel zeigt darüber hinaus, dass ein aus dem Zusammenhang heraus gerissenes herangezoomtes Bild nicht nur zur Identifikation einer Person führen kann, sondern darüber hinaus zu falschen Interpretationen über einen vom Bild erfassten Vorgang."
 


   

Google
 
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