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19.11.2009
Kartellrechtliche Fragen des Buchsuche-Vergleichs |
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Nach dem Vergleich darf
Google auch orphan
works verwerten. Da
hier der Rechteinhaber
nicht bekannt ist, kann
dieser natürlich auch
nicht den Preis für den
Verkauf seines Buches
festlegen. Also wird
dieser von einem Google
Algorithmus bestimmt.
Eine derartige
Preisfestlegung ist
US-kartellrechtlich zwar
bedenklich, dürfte aber
zumindest für orphan
works nicht zu
vermeiden und damit
letztlich zulässig sein.
Jedoch fordert Suarez
weitere Maßnahmen zum
Schutz der Urheber von
orphan works.
Melden diese sich nicht,
werden nach fünf Jahren
die Einnahmen mit diesen
Werken über das
Buchrechteregister an
bekannte Urheber
verteilt. Also gerade
ein Anreiz, die Urheber
der orphan works
nicht ausfindig zu
machen! Demgegenüber
sehen
Gesetzgebungsbestrebungen
in den USA und auf
EU-Ebene gerade vor,
dass vor einer
Verwertung eine
sorgfältige Suche nach
dem Urheber zu erfolgen
hat. Der
Vergleichvorschlag
sollte daher
Bestimmungen enthalten,
welche Anforderungen an
eine Suche zu stellen
sind. Außerdem sollten
die Einnahmen aus der
Verwertung deutlich
länger für die Urheber
der verwaisten Werke
zurückgehalten werden,
ggf. sogar zeitlich
unbeschränkt.
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Bestimmung 3.8(a) des
Vergleichsvorschlags,
die "Most Favored Nation
Clause'", erschwert
erneut den Einstieg in
den Markt durch andere
Unternehmen. Diese
benötigen gerade in der
Startphase mehr Kapital,
könnten also statt der
63% / 27 % Aufteilung
der Einnahmen, wie sie
der Vergleich vorsieht,
für die ersten Jahre 50
% / 50 % aushandeln, für
später aber aufgrund
überlegener Technik ggf.
80 % / 20% anbieten. Die
Fifty / Fifty-Aufteilung
müsste nach dem Vertrag
dann wohl auch Google
temporär angeboten
werden. Da das Books
Rights Registry daran
kein Interesse haben
kann, wird es einen
entsprechenden Vertrag
mit einem Newcomer nicht
abschließen.
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Zu untersuchen wäre
schließlich die Praxis
von Google, Resultate
aus der Buchsuche in die
Websuche zu integrieren.
Sucht jemand nach dem
Buch "Urheber- und
wettbewerbsrechtliche
Aspekte von Linking und
Framing" könnte die
Websuche ihn auf die
Buchsucheseite mit der
Möglichkeit des Erwerbs
eines PDFs führen. Was
aber, wenn Konkurrenten
wie Amazon das gleiche
Werk in digitaler Form
anbieten. Würde deren
Seite auch noch im Index
erscheinen? Oder weit in
die Zukunft gedacht, wir
haben mehrere Anbieter
von digitalisierten
Werken. Könnte Google
gezwungen werden, nicht
nur das eigene
Buchsucheangebot in der
Websuche zu verlinken,
sondern auch das aller
Konkurrenten. Durch die
Verknüpfung Web- und
Buchsuche kann Google
jedenfalls seine
Spitzenstellung auf dem
Markt für digitalisierte
Werke zunächst einmal
ausbauen.
Einige der Anregungen
wurden bereits im
überarbeiteten
Buchsuchevergleich
aufgegriffen. Zu diesem
in Kürze hier mehr!
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