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9.11.2009 LG Hamburg: Keine einstweiligen Verfügungen mehr gegen Thumbnails?
Das LG Hamburg steht der Google Bildersuche bekanntlich kritisch gegenüber. Gegen das Urteil vom 26.9.2008, Az. 308 O 42/06, wurde Berufung eingelegt, über die vermutlich in Kürze eine Entscheidung ergeht. Evtl. wartet das Gericht aber auch erst die Verhandlung des BGH zu Thumbnails (eine Revision gegen ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts) ab, die auf den 10.12.09 terminiert ist.

In zwei einstweiligen Verfügungsverfahren hat das LG Hamburg nun eine Wende vollzogen (Beschluss vom 16.10.2009, Az. 308 O 557/09; Beschluss vom 21.10.2009, Az. 308 O 565/09). Es wird künftig wohl keine einstweiligen Verfügungen mehr gegen Suchmaschinen erlassen, da diese dadurch unverhältnismäßig belastet würden. Antragsteller könnten ihre Ansprüche im Erkenntnisverfahren verfolgen:
"Die von der Kammer dabei entschiedenen Rechtsfragen sind umstritten, höchstrichterliche Entscheidungen liegen noch nicht vor. Im Rahmen dieser Rechtsstreite ist weiter deutlich geworden, dass die Filtermöglichkeiten der Suchmaschinen zur Verhinderung der Übernahme bestimmter Abbildungen jedenfalls derzeit noch begrenzt sind und sofort vollstreckbare Unterlassungsanordnungen das gesamte Modell einer Bildersuche in Frage stellen. Davon ausgehend würde eine Unterlassungsanordnung im einstweiligen Verfügungsverfahren die Antragsgegnerin erheblich belasten."


   

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