9.11.2009
LG Hamburg: Keine einstweiligen Verfügungen mehr gegen Thumbnails?
Das LG Hamburg steht der Google
Bildersuche bekanntlich kritisch
gegenüber.
Gegen das
Urteil vom 26.9.2008, Az. 308 O
42/06, wurde Berufung eingelegt,
über die vermutlich in Kürze eine
Entscheidung ergeht. Evtl. wartet
das Gericht aber auch erst die
Verhandlung des BGH zu Thumbnails
(eine Revision gegen ein Urteil des
Thüringer Oberlandesgerichts)
ab, die auf den 10.12.09 terminiert
ist.
In zwei einstweiligen
Verfügungsverfahren hat das LG
Hamburg nun eine Wende vollzogen (Beschluss
vom 16.10.2009, Az. 308 O 557/09;
Beschluss vom 21.10.2009, Az. 308 O
565/09). Es wird künftig wohl keine
einstweiligen Verfügungen mehr gegen
Suchmaschinen erlassen, da diese
dadurch unverhältnismäßig belastet
würden. Antragsteller könnten ihre
Ansprüche im Erkenntnisverfahren
verfolgen:
"Die von der Kammer dabei
entschiedenen Rechtsfragen sind
umstritten, höchstrichterliche
Entscheidungen liegen noch nicht
vor. Im Rahmen dieser Rechtsstreite
ist weiter deutlich geworden, dass
die Filtermöglichkeiten der
Suchmaschinen zur Verhinderung der
Übernahme bestimmter Abbildungen
jedenfalls derzeit noch begrenzt
sind und sofort vollstreckbare
Unterlassungsanordnungen das gesamte
Modell einer Bildersuche in Frage
stellen. Davon ausgehend würde eine
Unterlassungsanordnung im
einstweiligen Verfügungsverfahren
die Antragsgegnerin erheblich
belasten."