8.11.2009
Sondernutzungserlaubnis für Google Fahrzeuge erforderlich?
Im
Auftrag des Donaukuriers hat der
Münchner Fachanwalt für
Verwaltungsrecht Eike Schönefelder,
die Zulässigkeit von Google Street
View untersucht. Das Ergebnis:
Google soll eine
Sondernutzungserlaubnis nach dem
Straße- und Wegerecht
benötigen. Ohne diese seien die
Fahrten mit einem Bußgeld zu ahnden.
Da die Fahrzeuge von Google den
Verkehr aber nicht behindern, dürfte
diese Rechtsansicht nicht zutreffend
sein (siehe bereits ausführlich
Google Street
View Aufnahmen - Gemeingebrauch oder
Sondernutzung).
Google hat zu dem Bericht des
Donaukurier
Stellung genommen.