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8.11.2009 Sondernutzungserlaubnis für Google Fahrzeuge erforderlich?
Im Auftrag des Donaukuriers hat der Münchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Eike Schönefelder, die Zulässigkeit von Google Street View untersucht. Das Ergebnis: Google soll eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straße- und Wegerecht benötigen. Ohne diese seien die Fahrten mit einem Bußgeld zu ahnden. Da die Fahrzeuge von Google den Verkehr aber nicht behindern, dürfte diese Rechtsansicht nicht zutreffend sein (siehe bereits ausführlich Google Street View Aufnahmen - Gemeingebrauch oder Sondernutzung). Google hat zu dem Bericht des Donaukurier Stellung genommen.

Zur Diskussion um Street View in der Schweiz sei schließlich noch auf einen Podcast mit dem eidgenössischen Datenschutz-Beauftragten Hanspeter Thür hingewiesen.


   

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