24.10.2009
Thür v. Google: Nicht alle Forderungen zu Street View in der Schweiz
erfüllt
Mitte September drohte der
Eidgenössische
Datenschutzbeauftragte Hanspeter
Thür Google mit dem Gang zum
Bundesverwaltungsgericht, sollte das
Unternehmen seinem Ultimatum nicht
nachkommen. Google hat ihm nun
geantwortet und geht lediglich auf
einige seiner Forderungen zu Street
View ein. Ein Hauptkritikpunkt war
die angeblich nicht ausreichende
Verwischung von Personen und
Kennzeichen. Eine neue Version der "Blurring-Technologie"
soll hier für Abhilfe schaffen, so
Peter Fleischer, Datenschützer von
Google. Dieser zeigt sich auch
offen, heikle Einrichtungen wie
Krankenhäuser oder Gefängnisse
verschwommen darzustellen.
Betroffene Personen sollten sich an
Google wenden. Google lehnte es aber
ab, Orte eine Woche vor den
Aufnahmen zu informieren. Dies sei
nicht praktikabel, da sich die
geplanten Fahrten je nach
Wetterbedingungen stündlich ändern
könnten. Auch werde man in der
Schweiz nicht die Kameras tiefer
stellen wie in Japan. Dies würde zu
schlechteren Aufnahmen führen und
wäre auch deshalb kontraproduktiv,
weil dann noch mehr Gesichter und
Kennzeichen aufgenommen werden
würden.
Bis Ende 2009 sollen keine
neuen Bilder in der Schweiz mehr
veröffentlicht werden.