21.9.2009
Kein Rechtsschutz rechtschaffener Menschen gegen
Pornographie-Verbindung?
Heute möchte ich auf eine in Teilen etwas
gewagte Aussage eines US-Gerichts hinweisen.
Beverly Stayart hatte u.a. Yahoo verklagt, weil
bei Eingabe ihres Namens Links zu Seiten mit
pornographischen Inhalten erschienen und die
Snippets einen Zusammenhang mit ihrer Person
nahe legten (zu dem Verfahren siehe bereits
Yahoo wegen
Snippet und Suchmaschinen-Spam verklagt).
Nicht weiter kommentieren will ich die erste
Voraussetzung des geltend gemachten Anspruchs
nach dem Lanham Act (Section 43 (a)). Danach
kann eine "false endorsement" vorliegen,
wenn der Name einer Person mit einer Sache oder
Dienstleistung in Verbindung gebracht wird und
Nutzer über die Verbindung zu dem Namensträger
einem Irrtum erliegen. Voraussetzung sei aber
ein bestehendes Interesse an einer
wirtschaftlichen Verwertung des eigenen Namens.
Dieses konnte das Gericht bei der Klägerin nicht
ausmachen.
Interessant dann aber die Ausführungen, warum
auch keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die
Klägerin hatte von ihrem rechtschaffenen Ruf
berichtet und darauf hingewiesen, dass sie in
keinerlei Verbindung zur Pornoindustrie stehe.
Das Gericht schloss daraus, dass dann ja auch
niemand annehmen könnte, das die Klägerin die
Dienste der verlinkten Seiten unterstütze! "Stayart
cannot satisfy this requirement as a matter of
law because her complaint explicitly disavows
any association with pornographic materials,
...No one who accessed these links could
resonably conclude that Bev Stayart endorsed the
products at issue."