17.9.2009
Bußgelder bei Verstoß gegen die Impressumspflicht
Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht drohen nicht nur
Abmahnungen von Konkurrenten, sondern auch Bußgelder von
Behörden. Bislang hatte man davon allerdings wenig
mitbekommen.
Telemedicus hat nun allerdings etwas recherchiert und
herausbekommen, dass die Regierung von Mittelfranken im
vergangenen Jahr eine höhere zweistellige Zahl von Fällen
bearbeitet und dabei Buß- und Zwangsgelder erlassen
hat. Auch die Bezirksdirektion Düsseldorf verfolgt jährlich
zahlreiche Verstöße und ahndet diese.