Der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür will vom
Bundesgericht klären lassen, ob durch den Dienst Google
Street View das Recht am eigenen Bild verletzt wird. Das hat
er gegenüber dem Schweizer Radio DRS
angekündigt. Außerdem äußerte er noch folgende
Überlegungen
Der
Gesetzgeber sollte für Produkte, "die ein Potenzial
einer beträchtlichen Persönlichkeitsgefährdung
aufweisen" ein Bewilligungsverfahren vorsehen.
Einige Maßnahmen, die Google bereits in Japan
ergreift, wären auch in Europa sinnvoll: Um Einblicke in
Wohnbereiche zu verhindern, mussten in Japan zahlreiche
Aufnahmen mit einer 40 Zentimeter tiefergelegten Kamera
noch einmal aufgenommen werden. Ferner muss dort die
öffentliche Ankündigung einer Aufnahmefahrt mit einer
Informationsbroschüre für die betroffenen Einwohner der
Gegend ergänzt werden.