Auf einige Ansätze des Beitrags möchte ich heute und morgen ausführlicher hinweisen:
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Der Vergleich schafft keine Markzutrittschranken für mögliche spätere Konkurrenzprodukte der Google Buchsuche. Bestehende Hindernisse für Konkurrenten bestehen völlig unabhängig von der Vereinbarung, z.B. das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Rechteinhabern.
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Der Vergleich erleichtert den Einstieg in neue Projekte. Die beteiligten Bibliotheken erhalten eine digitale Kopie ihrer Bücher. Diese können sie an Konkurrenten von Google verkaufen, sofern das Urheberrecht der Werke abgelaufen ist oder die Zustimmung der Rechteinhaber vorliegt. Die University of Michigan hat z.B. bereits eine Vereinbarung mit Amazon über ein Print-On-Demand Projekt für derartige Werke getroffen. Ferner hat Google mit Sony und Barnes & Noble einen Vertrag über die Vermarktung von 500.000 nicht mehr urheberrechtlich geschützten Werken geschlossen.
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In den USA sind zwischen 1923 und 1963 erschienene Bücher nur dann noch urheberrechtlich geschützt, wenn das Urheberrecht in ihnen vermerkt war und es ordnungsgemäß erneuert wurde. Über das Book Rights Registry werden derartige Informationen im Laufe der Zeit immer besser erfasst sein, so dass Konkurrenzprojekte auf dieses Wissen zugreifen können. Urheberrechtlich nicht mehr geschützte Werke können so einfacher vermarktet werden, ohne dem Risiko eines Streits mit dem Rechteinhaber oder dem finanziellen Aufwand zur Ermittlung des Ablaufs der Schutzfrist ausgesetzt zu sein.
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Bei den orphan works wird den Rechteinhabern ein Anreiz gegeben, sich zu melden, so dass dieser Markt ohnehin beständig kleiner werden wird. Eine Studie der Carnegie Mellon University deute darauf hin, dass 80% der Urheber von orphan works dazu gebracht werden könnten, sich zu melden.
